Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/38

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Schutz bezahlen müssen, den sie geniessen, ohne mitzuwirken, dass es gerecht sey, sie von manchen Vorrechten der Gesellschaft auszuschliessen, weil sie ihrer Vertheidigung sich entziehen, und dass es Staatsklug bleibe, den Besitz liegender Gründe ihnen zu wehren, damit nicht der Boden an Menschen komme, die im Fall eines Angriffs ihn verlassen, und auch ihre Mitbürger in Gefahr setzen würden?

Möge man aber den Israelitischen Zeitgenossen einräumen, dass sie den Unterschied zwischen dem politischen Zustande ihrer Urväter und dem ihrigen zu beherzigen, die Folgen davon aber practisch zu würdigen wissen, möge man ihnen einräumen, dass sie, die Nachkömmlinge jener, auf dem Boden unserer Vorfahren mit Uns geboren sind, dass gleiche Vaterlandsliebe für diesen Boden sie beseele, dass sie verbunden, geneigt, und bereitwillig sind, nach gleichem Gesetz sich regieren zu lassen, und dass gleiche Fähigkeit zur Wehr und Waffe an ihnen erprobt sey, wird man auch nach ihrem Gesetz die Befugniss, nach ihrer bisherigen Lage die Fähigkeit, nach ihrem Handelsgeist den Willen bey ihnen annehmen können und dürfen, zu allen nützlichen Gewerben des bürgerlichen Lebens, namentlich zu Handwerken und zum Akkerbau sich zu bestimmen, öffentliche