Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/40

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Und das Sanhedrin, dessen Ausspruch auch hier nur als authentische Doctrinal-Meynung gelten möge statuirt über die nützlichen Gewerbe in Art. 7.

„Das Sanhedrin erklärt, dass, wenn die Israeliten der Staaten sich seit langer Zeit in der Nothwendigkeit gesehen haben, zum Theil auf mechanische Geschäfte und besonders auf die Anbauung des Bodens zu verzichten, welche in allen Zeiten ihre Lieblingsbeschäftigung war, man diese unglückliche Entziehung, der Veränderlichkeit ihres Zustandes, der Ungewissheit, in welcher sie sich befanden, sowohl in Hinsicht ihrer persönlichen Sicherheit oder ihres Eigenthums wie auch den Hindernissen aller Art, welche die Verordnungen und Gesetze der Nationen der freyen Entwickelung ihres Kunst-Fleisses und ihrer Thätigkeit entgegensetzen zuzuschreiben habe.

Es erklärt, dass es kein ehrliches Gewerbe gebe, welches den Israeliten untersagt sey, dass vielmehr die Religion ihre Ausübung zum Verdienst anrechnet, und dass es in den Augen des Allerhöchsten ein Wohlgefallen ist, dass Jeder sich ihnen ergebe, und so sehr es von ihm abhängt, sie zum Gegenstand seiner Beschäftigungen macht.

Endlich; es fordert Israeliten, welche im Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte sind