Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/47

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Rede ist, sich die aus den Ceremonialgesetzen hervorgehenden Schwierigkeiten stärker vor, wie sie doch wirklich sich antreffen. Auch die Bekenner der verschiedenen christlichen Religionspartheyen haben zum Theil verschiedene Festtage, und in den Fastenzeiten gelten die Verbote der Fleischspeisen für die einen, während sie die anderen nicht verbinden. Noch mehr, Quäker, Herrnhuther und Memnoniten, sondern in manchen äussern Verhältnissen in einer scharf bezeichneten, sogar in bürgerliche Gesetze eingreifenden Trennung sich von ihren Mitbrüdern. Und doch macht sich das Alles friedlich und ruhig, doch giebt der Eine hier, der Andere da nach, und nirgends leidet der Staat darunter. Bringe man hier von beyden Seiten den gleich guten Willen mit, und zuverlässig wird das gleich gute Resultat nicht entstehn. Zünfte und Innungen, wenigstens lässt nach dem Beyspiel so vieler Kaufleute in Handelsstaaten es sich vermuthen, werden allerdings laut dagegen eifern. Wie aber das Wolh dieser, so komme, meine ich, auch das höhere Wohl des Staates in Anschlag, gegen dessen unveräusserliche Rechte veraltete Grillen nicht bestehen mögen. Schon unter der ehemaligen Reichsverfassung hatten nach dem Reichsschluss vom Jahre 1731 die Stände sich nicht nur die Befugniss nach Befinden besondere Ordnungen und Einrichtungen der Handwerke zu machen, sondern