Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/50

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Vorurtheile zu schwächen. Grossentheils folgt aus dem oben Gesagten von selbst schon, dass wenn man die Israeliten nicht abhalten will, Kenntnisse, die zum Dienste des Staates leiten, sich zu erwerben, man auch in den Fällen, da ihre moralischen Eigenschaften und Fähigkeiten sie dazu qualificiren, sie von der Concurrenz nicht abhalten darf. Wer der Würdigste und Fähigste, nicht aber davon meine ich, sey die Rede, unter welcher Zone der Urvater geboren ist. Wer der Ehre werth ist, das Vaterland im Kriege zu vertheidigen, darf auch von dem Vorzuge, ihm im Frieden zu dienen, nicht ausgeschlossen bleiben. Freylich werden in Ländern in welchen eine der drey christlichen Religionen die herrschende ist, und wo die Bekenner der beyden andern in manchen untergeordneten Beziehungen stehn, auch die Bekenner der Mosaischen Religion nicht ein Mehreres wie diesen bewilligt worden, in Anspruch nehmen können, freylich endlich werden sie von Kirchlichen Aemtern und solchen, nach der Natur der Sache ausgeschlossen bleiben, wo Disparität des Cultus eingreift, des übrigen aber wird in einer Zeit, in welcher blosse Nachahmung bisheriger Vorgänge nicht genügen kann, und wo die Erhaltung des Ganzen mehrere Kraftäusserung und Uebung richtigerer Begriffe fordert, es selbst zum Interesse des Staates gehören, bis dahin gehemmten Talenten und Kräften