Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/59

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ist desshalb mehr eine Angelegenheit des Menschen als des Bürgers, und so nothwendig für den Staat geachtet werden muss, dass der Bürger Religion habe, so unbekümmert darf es ihn lassen nach welchem System sein Unterthan, die Gottheit verehre. Vorausgesetzt nur dass die Religion nicht mit der Moral in Widerspruch stehe, und um so mehr diess vorausgesetzt, da wenn man gewisse transcendentale Grundsätze der metaphysischen Staatskunst zu unbedingt zur Regel der Gesetzgebung annimmt, man Gefahr läuft bey jeder Gelegenheit mit sich selbst in Widerspruch zu kommen. Allerdings hört die Freyheit zu denken, da auf, wo das Handeln nach diesen oder jenen Grundsätzen anfängt, und hier, aber auch nur hier fängt die Befugniss der bürgerlichen Gesellschaft an, dann nach Meinungen und Grundsätzen sich umzusehen, wenn diese als unmittelbare Folge, Handlungen gebären, die mit denn Gemeinwohl collidiren. Denn die Rechte der einzelnen Menschen hören auf Rechte zu seyn, sobald sie mit den Rechten der ganzen bürgerlichen Gesellschaft in Collision kommen, und wer jene missbraucht, kann nur nach diesen beurtheilt werden. Man sieht, dass ich hier zu dem zweyten und wichtigeren Puncte übergehe, – zu der Frage, ob die Mosaische Religion an sich betrachtet mit dem Staatswohl vereinbar sey, oder ob