Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/63

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Bruder rabatiren, einen Rabat an Silber oder Victualien; vom Fremden (Nachri) kannst du rabatiren, vom Bruder darfst du nicht rabatiren u. s. w. Hieraus folgt deutlich, dass Moses durchaus alle Geschäfte gegen Zins oder Disconto verbot, und keinen Unterschied machte, ob das Geld zur Ausgabe, oder zu Geschäften gebraucht ward. Nur gegen den Fremden erlaubte er das Disconto, aber auch nicht einmal den Zins, und am wenigsten konnte ihm eingefallen seyn, dass man die blosse Erlaubniss je mit einem Gebot verwechseln könnte, weil er alsdann in dem Fluch, wo es heisst: (Deuter XXVIII. 34.) „Du wirst toll seyn,“ hätte befürchten müssen, dass man aus ähnlichen Sprachgründen, verstehen würde: du sollst toll seyn! Aus dieser von Lazarus Bendavid begründeten Darstellung der wahren Lehre Mosis über das Leihen auf Zinsen, folgt dass sie mit den Grundsätzen der Moral übereinstimmen, und es kann leicht gezeigt werden, dass ein dem härtesten Drukke, der tiefsten Herabwürdigung und einer traurigen bürgerlichen politischen Lage in späteren Zeiten entstammter Missbrauch nicht als eine Wirkung religiöser Dogmen betrachtet werden dürfe. Gleich anfangs muss man darüber erstaunen, den so oft gegen die Israeliten wiederholten Vorwurf; „dass sie sich auf ihre Religion stützen, um Wucher zu treiben,“ von Bekennern einer andern Religion zu hören, welche