Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/66

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Einweihungsgebet einschloss (1 Buch der Könige Cap. 8 V. 41.) und flehte: „Wenn auch ein Fremder, der nicht deines Volkes Israel ist, kommt aus fernem Lande um deines Nahmens willen, dass er bete vor diesem Hause, so wollest du hören im Himmel, im Sitz deiner Wohnung und thuen Alles darum der Fremde dich anruft, auf das alle Völker der Erden Deinen Nahmen erkennen, dass sie auch dich fürchten wie dein Volk Israel.“ – predigen dann diese erhabenen Worte Ausschliessung? Wenn Moses befahl (3. B. M. Cap. 19.) „Wenn ein Fremdling bey dir in deinem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden. Er soll bey Euch wohnen wie ein Einheimischer unter Euch, und sollt ihn lieben, als dich selbst, denn ihr seyd auch Fremdlinge gewesen in Egyptenland,“ muss nicht dem Unbefangenen von selbst daraus folgen, dass, wenn die Religion dem Israeliten befiehlt, Fremde, welche sich in seinem Lande ansiedeln, mit Milde und Achtung zu behandeln, sie um so mehr diese Gefühle ihm gegen Nationen zur Pflicht machen muss, welche in ihrem Schoosse ihn aufnehmen, ihm gestatten dem Ewigen nach seinem Cultus zu dienen? Je unumstösslicher aber diese Folgerungen mir scheinen, je weniger glaube ich über die so oft und vielfach behandelte Materie von der Unglaubwürdigkeit ihres Eides, in wie weit