Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/67

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sie aus ihren religiösen Grundsäzzen abgeleitet werden soll, hiernach mich verbreiten, und wiederholen zu müssen, was ich in einem andern kleinen Werke erst kürzlich über diesen Gegenstand gesagt habe. Unverbindlichkeit, wirklicher vor oder ausser Gericht zum Vortheil oder Schaden, Anderer abgelegter Eide förmlich erklären – dies wäre eine Ungereimtheit, bey welcher keine menschliche Gesellschaft bestehen könnte, die selbst das Gefühl derer, denen eine so grässliche Freyheit ertheilt seyn sollte, empören müsste. Eine Ungerechtigkeit also, welche man ohne die unumstösslichsten nirgends gelieferten Beweise am wenigsten einem Volke zutrauen kann, welches an Gelübde gewohnt war, und dessen Gesezze Gefühl für Recht und Billigkeit proclamirten. Eine Ungereimtheit endlich, welche nur durch abentheuerliche Ideen von dem Collniddre am Versöhnungstage im Umlauf gesezt werden konnte, ohne vor den Augen unbefangener Forscher auch nur das mindeste Gewicht jemals erlangt zu haben.

Es ist hier um desswillen an seinem Orte über die bisherige Lage der Israeliten in so vielen Staaten ein Wort zu sagen, weil man, wenn man über die moralische Wirkung jener Ordnung der Dinge nachdenkt, leicht den traurigen Zusammenhang findet. Schon seit mehreren Jahrhunderten hat man in der Geschichte der Israeliten nichts als eine ununterbrochene