Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/7

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Wer aber, so frägt sich, vermag diesem Wunsche seine Realisirung zu geben? Wird die für die Deutschen Angelegenheiten niedergesetzte Committée, wird eine künftige Bundesversammlung sich befugt glauben, über einen Gegenstand zu berathen, welcher allein den gesetzgebenden Gewalten einzelner Länder und Staaten angehört? Wenn ich nicht sehr irre, gehören da, wo von den innern Angelegenheiten Deutschlands und von inneren Grundverfassungen die Rede seyn soll, auch solche Gegenstände zur Sache, welche von Einflüssen auf alle Deutschen Staaten ohne Ausnahme sich bewähren, und wo die gemeinschaftlich darüber zu nehmenden Beschlüsse, besonders dahin zwekken, Trennung der Gemüther unter Deutschen Unterthanen selbst zu entfernen, Ungleichförmigkeiten ein Ziel zu setzen, deren Inconvenienzen anerkannt sind, und unter Allen, welche auf Deutschem Boden geboren sind, auf Deutschem Boden wohnen, ein festeres Band zu knüpfen. Es kommt, glaube ich, mit aller der Bescheidenheit, welche dem Privatmanne ziemt, äussern zu dürfen, vielleicht in diesen Beziehungen darauf