Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/76

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die Anhänger des Mosaischen Cultus einer höheren Bildung sich erfreuen.

Um dies practisch würdigen zu können, muss nothwendig untersucht werden, welcher Natur die zu verleihenden Rechte sind, um bestimmen zu können, in wie weit ein Missbrauch besorglich bleibe, und die Fähigkeit ihres Genusses erst vorbereitet werden müsse. Welche Befugnisse also sind es wesentlich, die dem neuen Bürger, der an die Stelle des geduldeten Einwohners tritt, gewonnen werden? Doch nur freye Wahl und Ausübung jedes den übrigen Bürgern gestatteten Gewerbes, Fähigkeit Grundstükke zu erwerben. Exspectanz zu Bedienungen von denen die Disparität des Cultus ihn nicht ausschliesst, und etwa noch Theilnahme an öffentlichen Anstalten.

Ich bekenne nicht abzusehen, welcher schädliche Missbrauch hier eine unmittelbare Folge der Verleihung werden, und welcher befähigenden successiven Vorbereitung es dazu bedürfen könnte, vorausgesetzt, dass der Jude nicht mehr und nicht weniger soll erhalten dürfen, wie bey sonst gleichen Verhältnissen der Christ, und vorausgesetzt, dass gegen beyde gleich unbefangen und eingreifend Justiz wie Polizey gehandhabt werde. Nur erlaubte Gewerbe darf der Christ treiben, nur erlaubte also der Jude. In Uebertretungsfällen