Seite:Actenstükke die Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Israeliten betreffend.pdf/79

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aufgehoben seyn, doch bestand noch lange nachher die solidarische Verbindlichkeit, scharf hatten härtere Abgaben und Einschränkungen mancher Art die Gränzlinie gezogen, und wenn zwar allgemein eine Trennung der Gemüther waltete, so äusserte sie sich doch stärker hier, schwächer da. Gleichwohl griff das Edict vom 11. März 1812 mit starker und wohlthätiger Hand, durch eine einzige allenthalben conform angewandte Maassregel für die Gesammtstaaten durch, und gleichwohl hat allenthalben die erspriessliche Folge sich bewährt. Auf dem platten Lande wie in den Städten durfte fortan der Israelit Grundeigenthum erwerben. Auf dem Lande wie in den Städten war jedes Gewerbe fortan ihm vergönnt. Auf dem Lande wie in den Städten war jeder Weg zum Erwerb, zum Fleisse, zu Aemtern und Bedienungen ihm eröffnet. Kein Unterschied länger war in den Handelsstädten zwischen Christlichem und Jüdischem Kauf- und Gewerbsmann, kein Unterschied auf dem Lande, zwischen Jüdischem und Christlichem Akkerbauer. Eine Verordnung also für die Gesammtstaaten! Eine Anwendung allenthalben! Das Resultat meine ich, giebt sich von selbst. Das platte Land Hannovers verhält sich in dieser Beziehung zur Hauptstadt Würtembergs wie das Schlesische Dorf zu Berlin, das Hessische Städtchen, zu Hamburg, wie der