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wurde und nach längerer Weigerung endlich zusagte. Als die Abgeordneten aus Pommern abgereist waren, wandelte ihn aber eine ungewöhnliche Angst an: „o mein Gott, wie thöricht habe ich gehandelt“, seufzte er, „befreie mich von diesen Banden – ich bin um meiner Sünden willen in diese Verirrung gefallen“ etc. Ungemein froh war er, als die Pommer’schen Gesandten mit der Nachricht zurückkehrten, seine Bedingungen seien nicht angenommen worden; er erklärte, er könne das Amt nicht annehmen, weil die Feinde des Evangeliums zu dem Vorwurf Gelegenheit bekämen: die neuen Lehrer haben wider die Bischöfe und die bischöfliche Regierungsform geeifert und nun nehmen sie eben diese Würde an zu einem klaren Beweis, daß es ihnen nicht um die Ehre Gottes zu thun gewesen sei: „und also will ich auch (sagte er) dem Evangelio zu Ehren alle bischöfliche Hoheit und Herrlichkeit mit Gerichtsbarkeiten, Renten und Einkünften abermal ausschlagen, wie ich schon zweimal gethan habe“ (bei Seckendorf).

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 Ein irenischer Versuch endlich, und zwar der letzte und großartigste war die sogenannte Wittenberger Reformation vom Jahre 1545. Allerdings hat sich hier gezeigt, was ja auch in unseren symbolischen Büchern klar vorliegt, daß man nicht grundsätzlich gegen den Episkopat sei, daß man um der Erhaltung der Reichs- und Kircheneinheit willen zu den äußersten Concessionen bereit wäre, ausgenommen die Lehre und das Evangelium; aber eine Concession war es immerhin. Es handelte sich nicht darum, „Bisthümer mit evangelischer Praxis wiederherzustellen“ (von Zezschwitz, Verfassungsziele S. 30), nicht darum, daß aus der Mitte der protestantischen Kirchen ein neues Bisthum aufzurichten sei, sondern um eine Aussöhnung mit dem geschichtlich gegebenen Bisthum; man wollte die bischöfliche Verfassung, wie sie im Reiche bestand, anerkennen unter der Bedingung, „daß die Bischöfe rechte Lehrer annehmen und erhalten wollen“ (Ranke a. a. O. IV, 341 f.), die Bischöfe sollten weltliche Herren bleiben, ihre „Hoheiten, Güter, Würden und Herrlichkeiten“ behalten. Vom nationalen Gesichtspunkt aus wäre die Durchführung dieser Vorschläge vielleicht zu wünschen gewesen, vom kirchlichen gewiß nicht. Man kann dieß