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„Meine persönlichen Sympathien gehören dem Landeskirchenthum und der landesherrlichen Kirchengewalt“, aber wohl „gegen das Spezifische und Charakteristische dieser Kirchengestalt nach ihrem gegenwärtigen factischen Bestand“. Der Herr Verfasser sagt hier unleugbar viel bitter Wahres; allein da derselbe offenbar zwischen reformatorischer und nachreformatorischer Anschauung eine zu große Kluft und bei den Reformatoren schon einen gewissen Gegensatz zu dem Landeskirchenthum statuirt, so war es unvermeidlich, daß er zum Charakteristischen der spätern Entwicklung manches rechnet, was zu dieser Verfassungsform an und für sich schon gehört; sodann hat Harnack doch vorwiegend, z. B. wenn er sagt, daß man aus der gegenwärtigen Verfassungsform einen Strick bereite, das Bekenntniß der Kirche zu würgen, die Zustände der Union und der von der Union bedrohten Landes- oder Provinzialkirchen vor Augen; er deutet letzteres auch einigemal selbst an, schließt dann doch aber wieder für seine Charakteristik die Kirchen der Gegenwart überhaupt in eins zusammen und wird unseres Bedünkens ungerecht gegen diejenigen lutherischen Kirchen, welche bisher unangefochten ihres Bekenntnisses leben durften. Ein Mann, aus den sich Harnack im Vorworte beruft, obwohl sein Ziel das dem von Harnack verfolgten ziemlich entgegengesetzt ist, von Harleß, sagt in „Staat und Kirche“ S. 97: „Noch wehrt keine äußere Macht, daß in so und so viel deutschen Landen reines Wort und Sacrament im Schwange gehen.“ Wie lange es währen wird, wissen wir freilich nicht; aber bisher war es der Fall, und wo dieß der Fall war, kann Harnack’s Schilderung nicht unbedingt als der Wirklichkeit gemäß angenommen werden.

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 Das eigentlich Neue und Unkirchliche findet der Herr Verfasser S. 48 in der Einverleibung der Kirche in den Staatsorganismus, wodurch sie zu einem Staatsinstitut geworden ist: „Vor allem ist durch diese Verschränkung mit dem Staat ihre Selbständigkeit und Einheit auf’s Höchste bedroht.“ Der Herr Verfasser folgt hier, zum Theil bis auf das Wort, den Erörterungen von Stahl (a. a. O. S. 217 ff.). Stahl sagt dort, indem er sich gegen das Kirchenregiment der christlichen Obrigkeit überhaupt erklärt: „Diese Lehre