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die festesten Bande kirchlicher Sitte zernagt; wir wissen, daß uns keine äußeren Institutionen und keine äußere Macht frommer Sitte und kirchlicher Gewöhnung allein gegen den drohenden Abfall in der Stunde der Versuchung schützen, sondern nur der lebendige Glaube und die erfahrungsmäßige Gemeinschaft mit unserem Herrn und Heiland.

 Aber das sagen wir eben so entschieden, daß wir in den wirklichen Zuständen unserer Gemeinden keinen Grund finden können zur Lösung unseres bisherigen Verfassungsbandes, daß der bisherige landeskirchliche Zusammenhang nicht ohne Weiteres durch Zwang, sondern durch die Macht der Bekenntnißeinheit, des kirchlichen Herkommens und des noch vorhandenen Fonds von Gottesfurcht und Christusglauben in unserem Volke aufrecht erhalten wurde, und daß für den landeskirchlichen Bestand auch jetzt noch sehr gewichtige äußere und innere Gründe angeführt werden können.


III.

 Wir kommen noch auf das praktische Ziel zu sprechen, das der Herr Verfasser sich gesteckt hat. Es ist nicht so leicht zu sagen, welches dieß ist. Nur bekommt man im Ganzen entschieden den Eindruck, daß derselbe der Ueberzeugung ist, die Zeit des Landeskirchenthums sei vorüber und die Kirche selbst sei berufen, sich in eine andere Lebensgestalt hinüberzuführen. Er sagt S. 35, die lutherische Kirche habe die Aufgabe, den Territorialismus zu durchbrechen und um ihre Selbständigkeit und für die wahre Freiheit der Kirche zu kämpfen, womit man an und für sich durchaus einverstanden sein kann; aber der Territorialismus ist dem Herrn Verfasser nach späterer Ausführung das Landeskirchenthum überhaupt nach seinem gegenwärtigen Bestand. Von der landeskirchlichen Verfassungsform sagt er dann auch S. 38, daß sie sich überlebt habe und sich mitten im Auflösungsproceß befinde, was auch das blödeste Auge sehen müsse. Er wiederholt S. 39, daß für die Kirche die letzte Stunde des Staats- und Landeskirchenthums in raschem Ablauf begriffen sei und daß sie ihrerseits auf den vollen Bruch