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Staatsmaschinen, wie sie sind, haben keinen anderen religiös-sittlichen Ersatz, und können sich einen solchen nicht von vorne anschaffen.“ Man kann nicht treffender über diese Dinge urtheilen, als hier geschieht. Wir müssen an der bisherigen Verfassungsform und dem dadurch bedingten Volkskirchenthum festhalten, so lange als es nur immer geschehen kann, wir müssen es auch thun um unseres Volkes willen. In letzterem Punkt geben wir auch Mühlhäuser vollkommen Recht, wenn er sagt a. a. O. S. 47: „Das Erbarmen mit den Seelen, die nicht dem Verderben überlassen werden dürfen, ist der durchschlagendste Grund für die Volkskirche. Was soll denn aus der großen Masse vollends werden, wenn diejenigen, die ein Salz und Sauerteig zu sein berufen sind, sich aus der Volkskirchengemeinschaft zurückziehen. Es ist jetzt schon, wie uns namentlich die großen Städte vor Augen stellen, ein neues Heidenthum im Anzug, das sich förmlich lossagt von Christo und ein ganz anderer Feind zu werden droht als das alte Heidenthum. Sobald keine Volkskirche mehr da ist, welche Alle die sie nicht geradezu zurückweisen zu erreichen vermag, oder sobald die unchristlichen Elemente in den Landeskirchen durch das Ausscheiden der Gläubigen eine unwidersprochene Geltung besitzen, wird die innere Abkehr vom Evangelium reißende Fortschritte machen. Und das wäre eine Anklage gegen Christi Jünger, ein schwerer Schaden für das ganze Volk.“

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 Harnack spricht nun im Zusammenhang mit dem ihm vorschwebenden Ideal von Volkskirche einer Unterscheidung von Tauf- und Abendmahlsgemeinde das Wort und einer Verwendung der Confirmation zu diesem Zwecke, über welche auch wir noch einige Worte äußern müssen. Es ist uns nun freilich nicht völlig klar geworden, will Harnack die von ihm projectirte Organisation als Uebergang zu einer neuen Kirchenform oder selbst als Ergebniß letzterer angesehen wissen. Jedenfalls verdient sein Vorschlag sorgsamer Erwägung, um so mehr, als derselbe sich mit einer Reihe von Organisationsplänen berührt, welche seit dem Jahre 1848 unter uns auftauchten. Wir müssen hierauf etwas eingehen. Höfling hat bekanntlich bereits in dem II. Bande seines Werks über