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ihren Erziehern zu dem Abendmahlstisch folgen, zu dem diese sie führen? Wissen nur sollen sie es, daß sie das Abendmahl in der lutherischen Kirche, und was sie im Abendmahl nach lutherischem Bekenntniß empfangen. So naiv, wie in der That die Entscheidung auf dieser Stufe ist, so naiv belasse man sie“ (von Zezschwitz, Katechetik I, 717). Nach solchen Directiven wird die Confirmation in unsern Landeskirchen immer zu behandeln sein. Merkwürdig ist aber, daß auch da, wo ganz andere Verhältnisse sich finden, in den lutherischen Kirchen Amerikas und in unseren deutschen lutherischen Freikirchen, die Confirmationspraxis keine wesentlich verschiedene ist von der landeskirchlichen Weise. Zunächst würde wohl auch bei uns, falls das Band von Staat und Kirche sich lösen würde, die Praxis an das bisher Bräuchliche anknüpfen; nie dürfte aber, wenn nicht lutherische Prinzipien verleugnet werden wollten, die Confirmation als Zulassung zum Sakrament des Altars eine Verwendung zur Gewinnung einer Art von Gemeinde der Gläubigen, einer Elite wirklich Bekehrter erhalten. Ob auf dem Boden des Freikirchenthums, namentlich wenn dieß größere Dimensionen annehmen wollte, die Höfling-Zezschwitz’sche Idee nicht eine Verwirklichung finden könnte oder müßte, wagen wir nicht zu entscheiden. Denn unrichtig ist der Gedanke an und für sich nicht, daß die Gemeinde, welche sich durch Wort und Sakrament dienen läßt, und diejenige, die der Kirche selbst wieder zum Zweck ihrer Verwaltung und Regierung dient, nicht zusammenfallen. Man kann freilich sagen, daß, je mehr die Kirche sie selbst ist und je weniger ihre Gemeinschaft außerkirchlichen und unkirchlichen Strebungen Raum gibt, desto leichter für ihre Selbstverwaltung aus der Mitte des Ganzen nur diejenigen bestimmt werden und sich bestimmen lassen, welche die innere Befähigung hiezu haben.

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 Aber soll denn Alles beim Alten bleiben? Ist nicht Manches gar zu unwahr in unsern Verhältnissen und wenigstens mit dem Schein polizeilichen Zwanges behaftet, an dessen Beseitigung die Kirche selbst Hand anlegen sollte? Es ist dieß ein Hauptargument von Harnack. Wir erwidern hierauf zunächst, daß ja in unseren staatlichen Verhältnissen in den letzten 10, 20 Jahren vieles sich