Seite:Adolf von Stählin - Löhe, Thomasius, Harleß.pdf/129

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

alle reformirten Gemeinden dem Synodalverband beigetreten. Ordination, Installation und Visitation ist dem Moderamen übertragen. Die acht reformirten Gemeinden, im ganzen ungefär 2000 Seelen umfassend, nahmen früher eine ganz exemte Stellung ein, wurden dann dem Organismus der Landeskirche einverleibt, one ihren Charakter in Lehre, Verfassung, Kultus und Sitte einzubüßen. Wenn von Haus aus lutherische Geistliche, was früher öfters vorkam, aber schon vor Harleß aufgehört hatte, an ihre Spitze gestellt wurden, geschah es doch niemals one die schriftliche Verpflichtung, nach dem Bekenntnis der reformirten Kirche lehren zu wollen. Durch Verordnung vom 5. Januar 1850 war jeder Art konfessioneller Freizügigkeit auch bezüglich der Geistlichen der Pfalz vorgebeugt worden. Die reformirten Geistlichen wälten mit den lutherischen für die Diözesan- und Generalsynoden, kamen aber bei ihrer Minorität nicht zu einer eigentlichen Vertretung. Erst in der Generalsynode vom Jare 1849 fanden sie ihre Vertretung, nachdem durch Erlaß vom 18. Oktober 1848 bestimmt worden war, „dass sämtliche reformirte Pfarrgemeinden einen geistlichen und weltlichen Abgeordneten wälen sollten, falls sie bezüglich der sie mitbetreffenden Angelegenheiten an der Generalsynode teilnehmen wollten“. Es war dadurch klar genug der wesentlich lutherische Charakter schon der damaligen Generalsynode bezeichnet worden. Durch die angedeuteten Vorgänge und Erlasse war die Landeskirche nunmehr ein in sich abgeschlossener, selbständiger lutherischer Kirchenkörper geworden. Aber auch die reformirte Kirche hatte ihre innere Selbständigkeit erhalten, wenn sie gleich dem lutherischen Oberkonsistorium formell untergeordnet blieb. Die reformirte Kirche ist mit diesem Verhältnis vollkommen zufrieden; „wir können uns keinen bessern Zustand wünschen“, sagt D. Ebrard; er bezeichnet es als ein Glück, daß die reformirten Gemeinden durch die Einverleibung Frankens in Bayern von dem Wirrsal der Union befreit geblieben sind: „Die Ware Union haben wir; d. h. wir leben mit unsern lieben Brüdern Augsburgischer Konfession in brüderlicher Eintracht, und gerade darum in Eintracht, weil jede der beiden Konfessionen in ihrem eigenen Hause Herr ist und in den ihr teueren Lehren und Bräuchen nicht

Empfohlene Zitierweise:
Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/129&oldid=- (Version vom 31.7.2018)