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 Nur ein Misston wollte in die seltene Harmonie der Synode dringen, konnte aber diese gleichwol nicht stören; eine mit vielen Unterschriften bedeckte Eingabe aus dem Löhe’schen Kreise, Warung des Bekenntnisses und Einfürung desselben in sein Recht innerhalb der lutherischen Kirche betreffend, kam zur Verhandlung. Löhe hatte sie nicht verfasst, aber unterschrieben; hätte er sie verfasst, so würde sie wol nicht einen Ton angeschlagen haben, der an jene Kundgebungen erinnert, welche einst fast zum Bruche gefürt haben. Es wurden zwar einige Verbesserungen zugestanden, aber zugleich behauptet, dass die meisten der Beschwerden vom Jare 1849 noch fortbestehen. Unter Berufung auf Art. 28 der Augsburger Konfession wurde das Fortbestehen des Summepiskopats beklagt und Hommel ausdrücklich gegen Scheurl Recht gegeben. Dies geschah, nachdem der König kraft seiner Vollmacht Harleß an die Spitze der Kirche berufen und dadurch Löhe und seinen Freunden das Verbleiben in ihr ermöglicht hatte. Ganz besonders wird aber gegen die „unirten Mischgemeinden“ zu Felde gezogen, d. h. gegen die in Lehre, Ritus, Sakramentsverwaltung lutherischen Gemeinden der Diaspora, denen auch einzelne Reformirte und Unirte sich anschließen. Geistliche, welche solchen Gemeinden vorstehen, wurden für unlutherisch erklärt. Alle Abendmalsgemeinschaft mit jenen soll aufgehoben und strenge, ja bei Verlust des Amts und bei Exkommunikation verboten werden. Die Abendmalsfrage wird weitaus als die wichtigste der Zeit bezeichnet. In 9, in diesem Sinne gehaltenen Punkten gipfelt die Eingabe. Harleß erwiderte, dass es ihn zunächst freue, dass die Antragsteller die Existenz einer lutherischen Kirche in Bayern anerkennen, da man ja mit vielen Künsten das Gegenteil zu beweisen gesucht habe. Dann fügte er aber bei: „Warlich meine Herren, ich darf Ihnen versichern, dass die Warung dieses Bekenntnisses dem Kirchenregimente eine Herzensangelegenheit ist. Indem ich das mit gutem Gewissen vor Gott und den Menschen versichere, beklage ich dennoch an diesem Antrage die Art, in welcher man die Unterschriften überall und an allen Enden, unter allerlei Volk, Verständigen und Nichtverständigen, sammelt und dass in solcher Weise zusammengebrachte Anträge an das Kirchenregiment und an die hohe Generalsynode

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Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/137&oldid=- (Version vom 31.7.2018)