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aber, dass, wie aus den Mitteilungen Tholucks (Deutsche Zeitschrift für christliche Wissenschaft und christliches Leben 1852, S. 37 ff. 124 ff.) zu ersehen, auch im Zeitalter strengster Orthodoxie hie und da freiere Anschauungen und eine freiere Praxis walteten. Ganz unverständlich bleibt, wenn selbst Löhe für die strengste Praxis auf Schriftstellen wie Röm. 16, 17; 1 Tim. 6, 3 ff.; 2 Joh. 10 ff. (Löhes Leben II, S. 387) oder auch Tit. 3, 10 sich berief. Daß übrigens in Bayern eine grundsätzliche Abendmalsgemeinschaft zwischen den evangelischen Konfessionen nicht vorhanden ist, versteht sich bei dem gesonderten Bestehen einer lutherischen und reformirten Kirche von selbst und ist in dem denkwürdigen Oberkonsistorialerlass vom 19. September 1861, der noch unter dem Präsidenten von Arnold ausging, bereits ausgesprochen worden.

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 Harleß’ kirchenregimentlicher Weg fürte nun freilich über einen großen, wehereichen Umweg. Der Vollzug der Beschlüsse der Generalsynode stieß auf einen Widerstand, der die ganze Landeskirche in eine noch nicht dagewesene Erregung brachte. Das Oberkonsistorium hatte sich vor allem über den Stand der Gemeinden getäuscht. In diesen war die rationalistische Anschauung noch von großer Macht; so lief im Frühjar 1848 die Petition einer städtischen Gemeinde in München ein, worin um die Besetzung der Präsidentenstelle „durch einen duldsamen Verehrer Christi, der die vernunftgemäße Auffassung des Christentums nicht ferner verfolgt“, gebeten wird; die in jenem Jare entbundenen Kräfte wirkten nach; die auf politischem Gebiete niedergeschlagene Strömung suchte einen Ausweg auf dem kirchlichen. Die kirchliche Restauration war im allgemeinen im Recht; sie hatte sich jedoch zu hüten vor dem Scheine zu nahen Zusammenhangs mit der politischen Reaktion. Für Bayern kam aber noch ein besonderer Maner zur Vorsicht hinzu. Der ernste Roth hatte in der Sitzung des Reichsrats vom 23. März 1846 in gewontem Freimut von der weit verbreiteten Einbildung gesprochen, man wolle das protestantische Volk zur katholischen Kirche hinüberziehen. In einer Rede auf der Generalsynode des Jares 1853 sprach Harleß ebenso davon, dass ihm von allen Seiten in Bezug auf die vorgelegte Gottesdienstordnung

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Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/139&oldid=- (Version vom 31.7.2018)