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Sache betrieben wurde, auf lange hinaus manche Gemeinden und ganze Gegenden gegen sie verstimmte. Gewiss hat manche der Inhalt der Liturgie abgestoßen, die Massen waren befremdet durch „die katholisirende Form“. Übrigens ist die Mehrzal der Gemeinden gegenwärtig gleichwol im Besitz derselben. Nächst der Liturgie beunruhigte die Gemüter am meisten der Erlass vom 6. Juli 1856 bezüglich der Ordnung des Beichtstuls. Dieser Erlass knüpfte wol an einen Wunsch der Generalsynode an, gab aber Anordnungen oder Ratschläge in eigener Vollmacht; er empfahl die Pflege der Privatbeichte, wo sie besteht, und fügte bei: „so lange sie noch nicht besteht“ etc.; dies konnte kaum anders verstanden werden, als dass man an förmliche Einfürung der Privatbeichte denke. Man verwechselte dann Privatbeichte und Orenbeichte, und der alte Argwon loderte in hellen Flammen auf. Am unverfänglichsten waren im Grunde die Erlasse über Kirchenzucht und Sicherstellung des geistlichen Amts gegen ungebürliche Zumutungen; sie hatten wenig positiven Inhalt; Aufstellungen, die sachlich etwa nicht zu billigen waren, hatten zugleich ihre stark begrenzenden Kautelen. Hier schreckte, im Zusammenhang mit den übrigen Erlassen, am meisten der Name, wärend der Erlass bezüglich der Anmeldung der Verlobten nur Ratschläge enthielt, die aber teilweise über das richtige Maß hinausgingen. Innerhalb der Frist vom 2. bis 9. Juli 1856 sind 5 Erlasse weittragendsten Inhalts hinausgegangen; auch die Eile der Einfürung war zu groß. Das Schlimmste war aber, dass weder im Verhältnis nach unten noch nach oben ganz regelrecht, in unantastbarer Korrektheit verfaren worden ist.

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 Unter dem 5. November 1856 erging von Nürnberg aus eine Protestadresse an die Krone, ein Rekurs gegen vermeinten Missbrauch der geistlichen Gewalt, der nach der Verfassung erlaubt ist. Und nun erfolgten von allen Seiten, von Stadt- und Landgemeinden Remonstrationen gegen die verschiedenen Erlasse. Die Presse behandelte die Sache durchweg im oppositionellen Sinne, vielfach trat auch die Beamtenwelt gegnerisch aus. Aber auch die Freunde des Oberkonsistoriums regten sich, und die Geistlichen hielten trotz aller Unbilden, die sie erfuren, treu zu ihrem Kirchenregimente,

Empfohlene Zitierweise:
Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/142&oldid=- (Version vom 31.7.2018)