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in welcher die obschwebenden Fragen fort und fort mit großer Sicherheit und Schärfe verhandelt wurden, von Hofmann vertretenen, und namentlich nach der Überzeugung des Kirchenregiments war hiedurch aus der projektirten Separation von der Landeskirche eine Art Exkommunikation aller anders Denkenden von seiten einzelner Geistlichen der Landeskirche geworden, obwol Löhe dies von Anfang als Missverständnis bezeichnet hatte. Man blieb in der Landeskirche, weil man die Verbindung mit der eigenen Gemeinde als unlöslich bezeichnete, schien aber allerdings die anderen von sich und im Grunde von der Kirche auszuschließen. Der Gegensatz zwischen Löhe und dem Kirchenregiment erhielt hiedurch die äußerste Zuspitzung. Das Oberkonsistorium erwiderte die letzte Kundgebung mit der Aufforderung, dass die Unterzeichner der Landeskirche sich treu und gehorsam anschließen oder ihr Amt niederlegen sollten. Löhe und seine Freunde erklärten aber, letzteres nicht tun zu können, und hielten dabei ihren früher behaupteten Standpunkt fest; Löhe und einer seiner Freunde taten dies mit großer Mäßigung und nicht one wesentliche Milderung der Sache. Löhe legte alles „in die Hände der gnädigen Obern“. Man gab zu, dass manches in dem früher gesagten zu hoch und zu weit gegriffen sei; Aufhebung der Kirchengemeinschaft und Bleibenwollen in der Landeskirche könnte als Widerspruch erscheinen; man wolle sich dem bestehenden Kirchenregimente nicht entziehen, man beabsichtigte keine kirchenregimentliche Sonderung oder Sonderstellung, man wolle auf die in konfessionellen Dingen noch unentschiedenen Brüder warten. Wärend man vorher von dem unlutherischen Verfaren der andern gesprochen, nannte man es jetzt nur „nicht warhaft lutherisch“. Diese nähere Erläuterung hätte beruhigen können. Das Kirchenregiment stellte aber einem abstrakten Prinzip das Recht der Kirche ebenso abstrakt gegenüber, und ging auf der einmal betretenen Ban weiter. Der Mann, der die ganze Angelegenheit längere Zeit mit viel Takt, Umsicht und möglichstem Wolwollen für Löhe behandelt hatte, Dr. Böckh, trat mehr und mehr zurück, andere Elemente machten sich geltend. Es erfolgte die Suspensionsbedrohung gegen Löhe und acht andere Geistliche, und dann, jedoch nur mit einer Stimme Majorität, der Suspensionsantrag.

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Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/29&oldid=- (Version vom 31.7.2018)