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Ersatz. Der Senat dachte an die Zurückberufung Winer’s, die Fakultät, in der zwar nicht der gewönliche Rationalismus, aber eine gewisse Unsicherheit und Unklarheit über die theologische Bewegung der Gegenwart waltete, sprach sich gegen eine „einseitige mystisch-dogmatische Richtung“ und gegen eine Begünstigung des Parteiwesens aus, das die große Zal der Zeitgenossen, welche sich nach Ausgleichung und Frieden sehnen, tief verletzen würde und richtete sein Augenmerk in erster Linie auf den Exegeten Rückert, der damals Subrektor und Prediger in Zittau war. Nichts ist interessanter, als wie Roth und Niethammer sich über diese und die weiteren Vorschläge – denn auch ein Lehrstul der praktischen Theologie sollte errichtet werden, für welchen in erster Linie Dekan Ammon in Erlangen vorgeschlagen wurde – namentlich auch über die sehr entschiedene Ablehnung eines damals vielgenannten, um die Erneuerung christlichen Lebens hochverdienten norddeutschen Theologen äußerten. Man verlangte von dem anzustellenden Lehrer Achtung der heiligen Schrift als des geoffenbarten Wortes Gottes und Treue gegen das kirchliche Bekenntnis; der Kirchenfriede würde durch entschiedene Anhänger und Bekenner der Kirchenlehre durchaus nicht gestört werden. Hiebei wurde das theologisch-wissenschaftliche Element in keiner Weise zurückgestellt. Harleß hatte damals eine „ausfürliche Erklärung der zwei schwierigsten Stellen in dem Briefe an die Epheser“ in einer Zeitschrift veröffentlicht. Von ihr sagt Niethammer: „Diese öffentlich erschienene und als bemerkenswert anerkannte Probe zeigt eine so ausgebreitete Sprachgelehrsamkeit, eine so gründliche Wortforschung, eine so feine Unterscheidungsgabe und ein so sicheres Eindringen in den Sinn der apostolischen Schrift, dass sie allein schon hinreicht, in dem Verfasser einen Exegeten zu erkennen, der bald unter den ausgezeichneten wird genannt werden“. Bei dem weiteren Blick auf die beiden von ihm bestandenen glänzenden Prüfungen wurde Harleß „mit doppelter Zuversicht“ empfohlen. Das Oberkonsistorium begründete sein Verfaren durch Hinweis auf § 13 des Edikts über die inneren kirchlichen Angelegenheiten der protestantischen Kirche, welcher lautet: „Dem Oberkonsistorium ist die Aufsicht über das protestantisch-theologische Studium auf der

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Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/89&oldid=- (Version vom 31.7.2018)