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Eifer an und ließ die Erfinder mit großer Behutsamkeit an fremde Orte reisen, wo die Damastweberei bereits betrieben wurde, und wo sie namentlich der Structur der Stühle ihre Aufmerksamkeit zuwendeten, so wie überhaupt sich Alles anzueignen suchten, was ihnen bei Ausübung der Damastweberei von Nutzen sein konnte.

Daß dieses mit großem Erfolg geschah und die Erfinder das Gesehene anzuwenden wußten, beweist der Umstand, daß die Gebrüder Lange in der Damastweberei bald Vorzügliches leisteten. Dieses reizte zur Nachahmung und nicht lange dauerte es, so befanden sich noch mehrere Damastweber in dem Orte, welcher nun einen schnellen Aufschwung nahm.

Bald aber mehrte sich die Zahl der Stühle so, daß der Rath zu Zittau fürchtete, die Manufactur würde dadurch zum Schaden Groß-Schönau’s weiter verbreitet werden und er glaubte, die wachsende Zahl der Damastweber beschränken zu müssen; deshalb setzte er ein Concessionsgeld von zehn Thalern für jeden Stuhl fest. – Dieses war auch die erste Veranlassung zu der nachherigen zunftmäßigen Verfassung der Manufactur. Die hohe Wichtigkeit der Fabrik erkennend, traf man zeitig Maßregeln, um ihr Fortbestehen zu sichern und sie in der Blüthe zu erhalten und unter Anderen führte man die sogenannte Feierzeit ein, um das Anhäufen und dadurch möglicherweise herbeigeführte Preiserniederung der Damastwaaren zu verhüten. Demgemäß mußte jeder Damastwebestuhl vom vierzehnten Tage nach Mariä Geburt an sechs Wochen stille stehen.

Der Rath zu Zittau war fortwährend bemüht, die Manufactur zu heben und die Damastweber erhielten nach und nach viele Vorrechte, Vergünstigungen, Befreiungen u.s.w., namentlich wurden die Anbauer von Neu-Schönau bevorzugt. Auch von landesherrlicher Seite geschah Vieles zum Vortheil der aufblühenden Manufactur und dazu gehörte vorzüglich die Befreiung der Damastweber vom Militärdienste. Dabei suchte man die Manufactur selbst ausschließlich auf Großschönau zu beschränken, und sie als Geheimniß zu bewahren; landesherrliche Rescripte z. B. vom Jahre 1732 verboten das Auswandern von Webern und untersagten auch die Aufnahme fremder Personen an dem Orte.

Gleichwohl begann die Auswanderung von Damastwebern schon frühzeitig. Die Manufactur hatte die Aufmerksamkeit des Auslandes auf sich gezogen und dort den Wunsch nach gleichen Vortheilen rege gemacht; es fehlte nicht an verlockenden Versprechungen aus anderen Ländern und nicht Alle widerstanden ihnen; da auch oft drückende Zeitereignisse vorfielen und die Weber durch Auswanderung meinten ihre Lage verbessern zu können, so wirkte auch Dieses mit. Auswanderungen, theils offen, theils im Geheimen wurden häufiger und am Pfingsttage 1744 wendeten sich dreiundzwanzig Personen heimlich nach Schmiedeberg in Schlesien; am 14. Dezember 1745 verließen das Dorf eine noch größere Anzahl Weber mit 116 Wagen, außer den Mobilien mit dreiundvierzig Damastwebestühlen beladen, und unter Bedeckung eines Commando’s preußischer Husaren und Infanterie. Auch diese gingen nach Schlesien. Noch andere gingen nach Berlin. Das Handgeld von vierzig Thalern, sowie andere Vortheile, welche den auswandernden Webern preußischer Seits geboten wurden, wirkten mächtig. Auch Böhmen suchte Auswanderer an sich zu ziehen, und nicht ohne Erfolg.

Doch nicht alle Auswanderer fanden in der Ferne Befriedigung ihrer Wünsche und die geträumten goldenen Berge, und Mancher kehrte ganz verarmt in die Heimath zurück, wurde aber daselbst in Folge eines landesherrlichen Rescripts nicht wieder aufgenommen.

Zugleich erwachte unter den übrigen Webern ein unruhiger Geist; man glaubte Ursache zu haben, sich über Dieses und Jenes zu beschweren, z. B. über die Höhe des Stuhlzinses und über die Zunftordnung. Dadurch wurde eine neue Damastweberordnung hervorgerufen, welche 1795 die landesherrliche Bestätigung erhielt, die aber unter den Webern selbst heftigen Widerspruch fand, wobei die Hartnäckigkeit so weit ging, daß der zittauer Rath endlich sich veranlaßt fand, alle Arbeiten auf Damastwebestühlen zu untersagen und mit Strenge die Ausführung seines Willens überwachte. Nun fügten sich die Widerspenstigen und die allgemeine Annahme der neuen Ordnung erfolgte im Januar 1803.

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Diverse: Album der Sächsischen Industrie Band 1. Louis Oeser, Neusalza 1856, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_S%C3%A4chsischen_Industrie_Band_1.pdf/144&oldid=- (Version vom 6.1.2019)