Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen I.djvu/018

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Andeutung seiner Lage unter dem Namen Bichni noch einige Male, und noch dazu als einen unter seiner bischöflichen Gewalt stehenden Ort, mit Wurzen und Eilenburg zusammen, erwähnt, gewiss in seiner eben erwähnten Erzählung eine Unterschiedsbemerkung gemacht haben, wenn er das Bichni in der von ihm mitgetheilten Geschichte König Heinrichs nicht als identisch mit dem später wiederholt erwähnten gedacht hätte.

Dass Püchau übrigens bereits aus dem Slaventhume als ein bedeutender Ort, der sogar als eine christliche Missionsstelle im Slavenlande, welches der erste Bischof von Merseburg, Boso, erst bekehrt hatte, angesehen werden kann, in die christliche Zeit herübertrat, geht auch aus dem Umstande hervor, dass das nahe Dorf Popitz, das urkundlich Popowitz heisst, unter der Gerichtsbarkeit des Pfarrers zu Püchau stand. – Der Name des Ortes Popowitz deutet nämlich an, dass hier im Slaventhume eine Station slavischer Geistlichen oder Popen war, mit der meistens ein Begräbnissplatz verbunden zu sein pflegte, wo man hier und da öfter Funde von Aschenkrügen, sowie andern Grab- und Opfergefässen machen kann, wie es namentlich bei dem Poppitz in Dresden wiederholt der Fall gewesen ist. – Als nun aber im Christenthume, nach Anlegung der Bisthümer, besonders Merseburgs und Zeitz-Naumburgs, neben dem Burgwart Bichni auch eine Kirche erbaut wurde, so war es sehr natürlich, dass der Ort Popitz, welcher von nun an unbedingt seine ursprüngliche Bedeutsamkeit für die ganze Gegend, ebenso gut wie die heiligen Hagen, verlieren musste, dem christlichen Pfarrer anheim fallen musste; daher die erst 1773 nach langem Processe, mittels Vertrags abgelöste[1] Gerichtsherrschaft des Pfarrers.

Schon vor den 80ger Jahren des 10. Jahrhunderts war Bichini ein Merseburger Stiftsgut. Denn Bischof Diethmar erzählt in seinem Chronicon (Buch 2.) dass, als der frühere Bischof von Merseburg Giselher, der am 10. Sept. 981 das Erzbisthum Magdeburg erschlichen und es beim Papste dahin gebracht hatte, dass sein bisheriges Bisthum aus bekannten selbstsüchtigen Interessen aufgehoben, und dessen Diöces, so zu sagen, zersprengt ward, wobei ein Theil an Zeitz und ein Theil an Meissen kam, er (Giselher) neun Städte Skudici (Skeuditz), Cothug (Gautsch), Wurzin, Bichni, Ilburg (Eilenburg), Dibni (Düben), Pouc (Puch), Luibanici (Löbnitz) und Gezerisca (wohl Gerichshain und nicht Groitzsch) für sich behielt, um sie als Tafelgüter zu benutzen.

Es scheint nun fast, als ob zu Püchau, sowie auch in genannten Orten, in jener Zeit zwei Güter, ein bischöfliches Gut nebst dem Kirchlehen und ein weltliches Lehengut bestanden habe, da am 6. Oct. 995 König Otto von Havelberg aus auf Veranlassung des Bischofs Esico (Aico) zu Meissen, diesem Stifte einige Lehengüter seines Vasallen Esico überliess, unter welchen auch Bichni genannt ist, während Bischof Diethmar, wie er selbst berichtet, nach der unter seinem Vorgänger Wigbert († 1009) vom Erzbischofe Gero, mit dem er zu Mucherini (dem jetzigen Machern zwischen Wurzen und Leipzig) zusammentraf und den er an seine freundschaftlichen Versprechungen erinnert hatte, unter dem üblichen Ceremoniell, der Ueberreichung seines Bischofstabs, die geistliche Gerichtsbarkeit über die vier Städte Skudizi, Cothug, Bichini und Wurzin empfing, wegen der Uebergabe der übrigen fünf obengenannten sich aber vor der Hand noch nicht erklären konnte. – Sonach stand nun Püchau von Neuem unter der geistlichen Gerichtsbarkeit des Stifts Merseburg, während es, seltsam genug, als weltliches Lehen dem Stifte Meissen gehörte. Doch nicht lange währte dieses Verhältniss; denn schon im Jahre 1017, am 22. Febr., änderte sich dasselbe auf der Reichsversammlung zu Magdeburg. – Diethmar hatte geglaubt, dass er alle im Jahre 981 an Magdeburg übergegangenen Besitze hier wieder erlangen würde, und führte deshalb seine Klage vor dem anwesenden Kaiser, von dem er sich, sowie vom Erzbischofe Gero zuverlässig Hilfe versprach. Allein er erhielt ganz gegen sein Erwarten, wie er selbst erzählt, Befehl, auf den er auch nichts zu erwidern sich getraute, dass er den Sprengel, welcher an der Mulde gegen Morgen gelegen, nämlich in den Burgwarden Bichni und Wurzin, an den Bischof Eilward zu Meissen abtreten sollte, wogegen dieser ihm den Sprengel am westlichen Ufer der Mulde abtreten musste. Sonach kam unser Püchau auch mit der geistlichen Gerichtsbarkeit unter das Stift Meissen. Bichin ward hierbei als Sitz eines Burgwards genannt; es musste daher unbedingt schon ein Ort von Bedeutung sein und das jetzige Rittergut verräth sich schon hinsichtlich seiner burgähnlichen Lage als Abkömmling des ehemaligen Burgwards, indem es auch wirklich im Mittel zwischen Wurzen und Eilenburg, also auch im Mittel des ehemaligen Burgwards Bichini, das zum alten Gaue Queszizi gehörte, liegt.

In einer allerdings etwas verdächtigen Urkunde König Heinrichs III., vom 20. Jul. 1040, wird auch der Burg oder des Castells zu Bichini (castellum, quod dicitur Bichini) gedacht, was dieser König zum Andenken seines verstorbenen Vaters Conrad (Chvonradus) und auf Vermittelung des Erzbischof Hunifried von Magdeburg, des Bischofs Kadelohi zu Naumburg, sowie des Markgrafen Hekkihardt (Eckhard) dem Stifte St. Donat zu Meissen vollständig (ex integro) d. h. mit allem Zubehör und Nutzungen an Gebäuden, Feldern, Wiesen, Weiden, Aengern, Wäldern mit Jagd, Bächen und Teichen mit Fischerei, Mühlen, Zinsen von leibeigenen Familien und Hörigen beiderlei Geschlechts schenkte. – Ist diese Urkunde wirklich richtig, was allerdings wegen des aus Versehen des Concipienten falsch angegebenen Namens des damaligen Bischofs zu Meissen, Aico (der doch schon 1015, 13. Jan., in Leipzig gestorben war), welcher Name also wahrscheinlich mit dem Namen Dedo (d. i. Dietrich I.) verwechselt ward, zu bezweifeln: so wäre anzunehmen, dass Bichini eigentlich aus einem dreifachen Besitze, aus dem alten bischöflichen, aus dem Allodialgute Esico’s und der kaiserlichen Burgward bisher bestanden hätte und dass von nun an Alles vereint dem Stifte Meissen anheim gefallen wäre. Dass seit dem Beginne des 12. Jahrhunderts Bichin kein Burgward mehr war, geht aber auch daraus hervor, dass in einer noch ungedruckten Urkunde vom Jahre 1138 es blos ein Burgstall (burgstallum Bigni) genannt wird, was mehr eine von Besatzung verlassene, ja, selbst oft eine verfallene Burg andeutet. – Ob der in einer Urkunde (vom 20. Mai


  1. Gegen die 5% Zinsen von 275 Thlrn. Capital, das die Püchau’sche Herrschaft als Entschädigung gab.
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/018&oldid=- (Version vom 24.3.2018)