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ist, sondern er leitet ihn zu allerlei Schandthaten und Verbrechen.

Menschen, die vom Wollusttriebe sich lenken lassen, suchen Personen des andern Geschlechts zu bereden, daß sie sich mit ihnen in diejenige Vertraulichkeit einlassen, die nur unter Eheleuten erlaubt ist, und dabei haben sie nicht die Absicht, daß sie als Eheleute zusammen leben und ihre Kinder erziehen wollen, sondern sie wollen nur das Vergnügen haben, ihre sinnlichen Begierden zu stillen. Und dieses nennt man Unzucht oder Hurerei treiben, welches eine große Sünde ist. Auch nennt man dies unehelichen Beischlaf, oder unerlaubte fleischliche Vermischung, und die Kinder, die aus einem solchen unerlaubten Umgange gezeugt wenden, nennt man uneheliche Kinder, weil sie nicht von rechtmäßigen Eheleuten abstammen; wofür aber die armen unschuldigen Kinder nichts können. Sie sind aber recht sehr zu bedauern, da sie oft von Vater und Mutter verlassen werden, die sie nicht ernähren können und wollen. Deswegen müssen sie entweder betteln, oder stehlen, wenn nicht andere mitleidige Menschen sich ihrer annehmen.

Ihr könnt es einsehen, daß Unzucht mit Recht eine große Sünde genannt werden müsse;

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 337. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/349&oldid=- (Version vom 31.7.2018)