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denn ein solcher Mensch, der Unzucht begangen hat, ist Schuld an alle dem Unglück, was den Kindern begegnet, die durch ihn gezeugt sind. Andere unglücklich machen ist immer eine schwere Sünde. Hat eine solche unzüchtige Mannsperson ein unschuldiges Mädchen durch allerlei lügenhafte Versprechungen so weit gebracht, daß sie seine bösen Wünsche erfüllt: so sagt man, er habe sie geschändet, oder verführt. Und hier ist er wieder Schuld an dem Unglück einer Person; denn ein solches entehrtes oder geschändetes Mädchen muß sich nachher immer schämen und kommt gemeiniglich in große Verachtung und Armuth. Ein unkeuscher Mensch legt auch seine unkeuschen Gewohnheiten, die ihm zur Natur geworden sind, selbst dann nicht ab, wann er in den Ehestand tritt. Seine Leidenschaften haben zu viel Herrschaft über ihn. Hat er also gleich nur einer Person das Versprechen gegeben, sie allein zu lieben und den Genuß des ehelichen Vergnügens auf sie allein einzuschränken, so hält er doch dies Versprechen nicht. Er wird ihr untreu und sucht andere Personen auf, mit denen er eben so vertraulich lebt, nur um seinen Wollusttrieb zu befriedigen. Und hieraus entsteht ein neues Verbrechen, welches der Ehebruch

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Nöthige Belehrung und Warnung für Jünglinge und solche Knaben, die schon zu einigem Nachdenken gewöhnt sind. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens, Heft 6. Schulbuchhandlung, Wolfenbüttel 1787, Seite 338. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Allgemeine_Revision_des_gesammten_Schul-_und_Erziehungswesens_6.pdf/350&oldid=- (Version vom 31.7.2018)