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die auf Religion einen Bezug haben, untersagt worden.“ – Dieser Satz ist so, wie er daliegt, falsch. Den Alumnen ist die Weisung gegeben worden, sich in Hinsicht auf die von ihnen anzuschaffenden und zu lesenden Bücher nicht auf ihre eigenen Einsichten zu verlassen, sondern ihre Vorsteher darüber zu Rathe zu ziehen. Und welcher zum Seelsorgeramte ausersehene Jüngling sollte sich nicht in diesem so wichtigen Geschäfte der Leitung so einsichtiger und discreter Männer, wie Herr Regens Leibes und Herr Subregens Zirkel sind, gerne überlassen. Besagte Vorsteher haben die Vollmacht, denjenigen Alumnen, die fähig und reife genug sind, protestantische Schriften zu lesen, und sie, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht mißbrauchen werden, die Lektüre derselben zu erlauben. So viel ich weiß, läßt man ja auch von protestantischen Candidaten des Predigeramtes nicht alles ohne Unterschied lesen.[1]

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  1. 7) Über das hier Gesagte wollen wir gar nicht richten. Sie pressen das Wort alles, das doch durch den Zusatz beschränkt genug ist, mehr als nöthig war. Von protestantischen Candidaten des Predigtamtes, die nicht alles ohne Unterschied lesen dürfen, ist uns schlechterdings nichts bekannt. Wenigstens ist ein [749]