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sich freuen, daß sie nun auf höhern Befehl abgeschaffet ist.[1]

 S. 145. „Es entstand (zwischen den Reuern und Ursulinernonnen) darüber (über die Aufstellung eines gewissen Bildes) ein Proceß bey der Geistlichen Regierung“ – Die Herren Räthe, die ich darüber befragt habe, versicherten mich, dieß sey falsch.[2]


  1. 3) Die Sache, auf die es eigentlich ankommt, hat also eingestandnermassen ihre gute Richtigkeit, nur der Standpunct der Fisch- und Taubenkrämer in der Kirche war von mir unrichtig angegeben worden. Es ist übrigens notorisch, daß nicht bloß Kinder, sondern auch erwachsenes Volk diesen Krämern abgekauft haben. Der Unfug ist abgeschafft, zur Freude der einsichtsvollen Minoriten. Wie mag um dieses ganz ausserwesentlichen Umstandes willen nun der einsichtige und sonst freymüthige Herr Prof. F. meinen Aufsatz übers Ablaßwesen unter die unwahren zählen? d. V.
  2. 4) Über diesen Punct werden wir wohl beyde Recht haben. Die Herren Räthe, die Sie befragten, konnten wohl sagen: dieß sey falsch. Die Sache ist so: Es wurde geklagt, aber die vernünftige Regierung schämte sich dieser Klage, und verwies den klagenden Theil zum Stillschweigen und zur Ruhe. Höchstens habe ich also hier eine etwas unbequeme Redensart gebraucht; die Sache ist und bleibt aber wahr. Ich habe mich auch bereits deswegen im 4ten Bande S. 91 und 92 weitläufig erklärt. Das hätte der Herr Professor F. wissen können, wenn es ihm darum zu thun gewesen wäre. d. V.