Seite:Anekdote aus dem Privatleben Wilhelms von Grumbach.pdf/6

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Besitze aller dieser Güter, hielten es aber doch für rathsam, die Belehnung bey den verschiedenen Lehnsherren bey Zeiten zu suchen. Die Beleihung mit dem Schlosse, mit den Sächsischen Lehen ging glücklich von statten; wie es an die Beleihung mit dem Zehenden kam, so hatte sie Wilhelm von Grumbach für seinen Antheil zum voraus weggefischt. Er hatte sich alsobald nach dem Tode seines Schwagers Michael von Bibra an den Grafen Philipp von Rienek gewandt und die Beleihung mit dem Zehenden unter dem Vorwand, daß er als ein von Michael von Bibra neuerworbenes Lehen dem Grafen eröffnet sey, mit dem Anerbieten für sich erbeten: daß er dem Grafen eben so viele andre von seinen Allodial- oder freyen Gütern zu Lehen aufgeben wolle. Der Graf willigte ohne weitere Untersuchung in seine Bitte ein, weil er an Wilhelm von Grumbach einen neuen wichtigen Vasallen erhielt. Das war doch Tücke, unverzeihliche Tücke, weil er seinen eigenen Schwager, Wilhelm von Bibra, betrog, als Testamentsexecutor betrog, der doch durchaus ehrlich zu Werke gehen sollte, das Testament, dessen Aufrechthaltung seinem Gewissen anvertrauet war, am ersten brach, weil er von der ganzen Erbschaftsmasse,