Seite:Anfangsgründe der Mathematik III 635.jpg

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und Frieß, als Dinge, die zum Unterstützen gemacht sind, feste aussehen sollen (§. 54. 56. 58); so müssen sie mit ihrem Ober- und Unterplättlein nicht allein aus Einem Stücke gemacht werden, sondern man muß auch dieses deutlich wahrnehmen können. Dieses letztere aber wird durch den Ab- und Anlauf erhalten (§. 61.).

Der 6. Lehrsatz.

70. Der Schaft soll nicht mit Ringen und Kränzen umgeben, noch mit Weinranken umwunden, oder auf Schraubenart umher ausgedrehet werden.

Beweis.

Der Beweis gründet sich, wie der vorige, auf das Ansehen der Festigkeit.

Die 21. Erklärung.

71. Durch die wesentlichen Glieder verstehe ich diejenigen, welche in einem Theile der Ordnung nothwendig seyn müssen.

Zusatz.

72. Demnach muß in dem Fußgesimse nothwendig eine Platte, und in dem Postementgesimse eine Platte, oder wenigstens ein Oberplättlein; an dem Schaft ein Unterplättlein mit einem Anlaufe, und ein Oberplättlein mit einem Ablaufe; in dem Schaftgesimse und Capitäl eine grosse Platte; in dem Architrab eine grosse Platte, und in dem Karniesse eine grosse abhangende Platte nebst dem Karniesse und Oberplättlein seyn; denn diese Glieder stellen etwas vor, so zu den Theilen der Ordnungen gehöret (§. 54. 56. 58.).

Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 635. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_III_635.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)