Seite:Anfangsgründe der Mathematik II 514.jpg

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das Jahr nicht immer mit dem Anfange eines Tages angefangen würde. Derowegen müssen einem gemeinen Sonnenjahre 365 Tage gegeben werden. Wenn aber die übrigen Stunden und Scrupel gleichfalls einen Tag ausmachen; so muß das Jahr 366 Tage bekommen.

Der 3. Zusatz.

22. Wenn ihr 365 durch 12 dividiret; so kommen 30 heraus, und bleiben 5 übrig. Derowegen da das Sonnenjahr 12 Monate hat; gehören für 7 Monate 30 und für 5 Monate 31 Tage. Hat aber das Jahr 366 Tage; so sind 6 Monate von 31 Tagen.

Die 13. Erklärung.

23. Ein Sonnenjahr von 366 Tagen heisset ein Schaltjahr, und der Tag, so eingeschaltet wird, ein Schalttag.

Zusatz.

24. Weil der Ueberschuß der Grösse des Sonnenjahres über 365 Tage in 5 St. 49’ bestehet; so müssen innerhalb 100 Jahren 24 Tage eingeschaltet werden, und bleiben noch 5 St. 40 M. übrig, welche in 400 Jahren 22 St. 40. Min. und also nicht völlig einen Tag ausmachen.

Die 14. Erklärung.

25. Ein Mondenjahr ist eine Zeit von 12 Mondenmonaten.

Der 1. Zusatz.

26. Die Grösse des Mondenjahres ist 354 T. 8. St. 48. Min. 36. Sec.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Halle: Rengerische Buchhandlung, 1772, Seite 514. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_II_514.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)