Seite:Anfangsgründe der Mathematik II 526.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Die 25. Erklärung.

66. Der Römer Zinszahl (Cyclus Indictionum) ist eine Reihe von 15 Jahren, in deren drittes Jahr Christi Geburt gesetzet wird.

Anmerkung.

67. Wenn und zu was Ende dieser Cyclus zuerst eingesetzet worden, ist ganz ungewiß.

Die 4. Aufgabe.

68. Auf ein gegebenes Julianisches oder Gregorianisches Jahr der Römer Zinszahl zu finden.

Auflösung.

Addiret zu dem gegebenen Jahre nach Christi Geburt 3, und dividiret die Summe durch 15; so bleibet der Römer Zinszahl übrig. Gehet es aber auf, so ist sie 15.

Z. E. ihr verlanget der Römer Zinszahl für 1710. zu wissen.

1710 12 
3 26  114

1713
1713 1555
11 

Weil nach geschehener Division 3 übrig bleibet; so ist 3 der Römer Zinszahl.

Die 26. Erklärung.

69. Der Julianische PERIODUS ist eine Zeit von 7980 Jahren, welche herauskommet, wenn man den Sonnen- und Mondcircul

Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 526. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_II_526.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)