Seite:Anfangsgründe der Mathematik I 059.jpg

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Und diese letzte Manier ist rathsamer, als die erste, weil in der ersten öfters verdrießliche Brüche vorkommen.

Die 9. Anmerkung.

94. Bey einigen Exempeln muß man die Regel Detri nothwendig etliche mal anbringen; als in den Gesellschafts-Rechnungen so vielmal, als Personen sind, die an dem Gewinn oder Verlust in der Handlung Antheil haben. Denn weil derjenige doppelt Geld gewinnet oder verlieret, der doppelte Zulage giebet, u. s. w. so verhält sich jederzeit die ganze Zulage zu eines jeden Zulage insbesondere, wie der ganze Gewinn oder Verlust zu eines jeden Gewinn oder Verlust insbesondere. Z. E. es haben drey Personen in einer Handlung 2000 Thaler gewonnen. Der erste hat gegeben 1000 Thaler. Der andere 500 Thaler. Der dritte 300 Thaler. Man soll finden, wie viel jedem von dem Gewinn gebühre? Dieses geschiehet folgendergestalt:

Zulage des ersten 1000 Thl.
des Andern  500 —
des Dritten  300 —
————————————
Ganze Zulage 1800


1800 Thl. — 1000 Thl. — 2000 Thl.
2   000   
2000000


1 1 1 |
1 2 2 2 2 |
2 0 0 0 0 0 0 | 1111 Thl. Gewinn des Ersten.
1 8 8 8 8 0 0 |
1 1 1 |
1800 Thl. — 500 Thl. — 2000 Thl.
2  000   
1000000
Empfohlene Zitierweise:
Christian Wolff: Auszug aus den Anfangs-Gründen aller Mathematischen Wissenschaften. Rengerische Buchhandlung, Halle 1772, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anfangsgr%C3%BCnde_der_Mathematik_I_059.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)