Seite:Ankündigung einer Mobilien-Brandassecuration.pdf/5

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Man verspricht sich von diesem Exekutionsmittel zwar mehr Wirksamkeit als von jedem andern, behält sich aber gleichwohl das Recht bevor, solche Mitglieder, welche diese Schande nicht achten, noch über dieses mit einer gerichtlichen Klage verfolgen zu können.

 9) Um der Weitläufigkeit willen, wird kein Mitglied über die einschickenden Beyträge quittirt, sondern wer im Monat April nicht als Restant in der Zeitung angezeigt wird, der hat schon den Beweis der geleisteten Zahlung vor sich. Wer hingegen dennoch eine Quittung haben will, der muß sie bey Einsendung des Beytrags ausdrücklich fodern, und erhält sie sodann mit der Post, aber unfrankirt.

 10) Alle Jahre in dem Monat December kann man seinen Anschlag ändern, oder gar aus der Gesellschaft tretten, oder sich derselben neuerlich einverleiben lassen.

 11) Wenn in einem Jahr kein Brandschaden vorfällt, so werden auch keine Beyträge ausgeschrieben.

 12) Damit jedes Mitglied den ihn betreffenden Beytrag selbsten berechnen und sich von dessen Verwendung überzeugen kann, wird man nicht nur jedem bey dem Anfang das ganze Kataster gedruckt, sondern auch alle Jahre ein weiteres Verzeichniß der ab- und zugegangenen, so wie derjenigen Mitglieder zusenden, welche