Seite:Ankündigung und Einladung zu dem Beytritt des zu errichtenden Krankendienstboteninstituts an die Dienstherrschaften und Dienstleute der Stadt Bamberg.pdf/6

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Beytrags so vieler Dienstbothen, als er anfänglich hat einschreiben lassen, zu stehen, wenn gleich seine Dienstbothen wechseln sollten.

 Der Fall, wo hier eine Ausnahme gemacht wird, ist, wenn der Dienstherr beweiset, daß er nicht mehr so viele Dienstbothen, als er anfänglich einschreiben ließ, jetzt mehr in seinen Diensten hat. Daß der Tod des Dienstherrn die Verbindlichkeit des dreyjährigen Beyschusses aufhebe, versteht sich von selbst.

 Den Verfall dieses Instituts, nachdem es einmal zu Stande gebracht seyn wird, zu verhindern, finden Se. Hochfürstliche Gnaden gleich bey dessen Entstehung zu erklären sich vermüßiget: daß diejenigen Dienstbothen, die dem Institute sich nicht einverleiben werden, im Erkrankungsfalle, nicht die geringste Beyhülfe, weder von der Armencommission noch von einer andern öffentlichen Verpflegungsanstalt zu erwarten haben sollen. Indem es nicht wohl zu verzeihen seyn würde, um eine so mäßige Abgabe, die niemanden drücken kann, zu ersparen, dem Armeninstitute mit einem weit größeren Kostenaufwand lästig fallen zu wollen.

 Seine Hochfürstliche Gnaden sehen daher vielmehr mit größter Zuversicht entgegen, daß Dienstherren und Dienstbothen Ihre väterliche Absicht bey Errichtung dieses Instituts nicht mißkennen werden, und daß beyde die ihnen hier angebothenen Vortheile nicht allein mit Freuden annehmen werden, sondern daß sie auch alles beyzutragen suchen werden, dieses Institut recht