Seite:Anklageschrift gegen Hans Scholl, Sophie Scholl und Christoph Probst.pdf/9

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und gab ihm das für diese Zwecke benötigte Geld heraus.


3. Der Angeschuldigte Probst, der mit den Geschwistern Scholl häufig zusammen war und gesinnungsmässig mit ihnen übereinstimmte, verfasste auf Veranlassung des Angeschuldigten Hans Scholl den bereits erwähnten Entwurf seiner Stellungnahme zu den politischen Tagesereignissen. Er will allerdings nicht gewusst haben, dass Scholl den Entwurf für Flugblätter verwenden wollte, hat aber zugegeben, er sei sich nicht im unklaren gewesen, dass es sich um illegale Propaganda handeln könne.
 
 

IV.

 
Die Angeschuldigten sind im wesentlichen geständig gewesen.
 
 

Beweismittel.





I.
Die Einlassungen der Angeschuldigten in den Sonderbänden I–III;

 

II.
Der Sachverständige des Polizeipräsidiums in München: H 9/R;

 

III.
Die Zeugen:
  1. ) Hausschlosser Jakob Schmied, München, Türkenstr. 33/I,
  2. ) und
  3. ) die noch zu benennenden Polizeibeamten;

 

IV.
Die Beweisgegenstände:
  1. ) Die beschlagnahmten Schreibmaschinen, der Vervielfältigungsapparat, die Schablone, Farben und Pinsel;
  2. ) die Flugblätter und Lichtbildaufnahmen im Anlagenband.

 
Das Verfahren ist gemäss Vereinbarung des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht und des Reichsministers der Justiz dem Volksgerichtshof zur Verhandlung und Entscheidung überwiesen worden.