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Oberarmeninstitutskommission: Armenwesen in der Stadt Bamberg

b) daß nicht alle, welche in gedachtes Spital gekommen sind, vor oder nachher ein beständiges Allmosen bezogen haben; weil manche nur in Krankheitsfällen unter die wahren Armen gerechnet werden können,
c) daß das Allmosen bey jenen, welche zwar solches bezogen hatten, in so lange sie nicht genesen und wiederum aus dem Krankenspitale entlassen waren, aufgehöret habe, dem ohngeachtet aber in dem Verzeichnisse aus der Ursache nicht abgezogen worden sey, weil es zu umständlich ausgefallen seyn würde, und es bey einer Summe von achtzehen tausend und mehrern hundert Gulden zur gegenwärtigen eigentlichen Absicht, die nicht in einer förmlichen und genauesten Rechnungsablage bestehet, unbedeutend ist, ob ein, zwey oder drey hundert Gulden mehr oder weniger in Ansatz gekommen seyen. Genug, daß man diesen nicht geschehenen Abzug dem Publikum nicht verhält.

IV. Stehet einem jeden, der gegen die Art des gegenwärtigen Verzeichnisses etwas zu erinnern hat, oder auch glaubt, daß dieser oder jener genannte Arme die Unterstützung wohl entbehren könne, und daher sie nicht verdienet habe, ganz frey, es, ohne seinen Namen beyzusetzen, bey Sr. Hochfürstlichen Gnaden unmittelbar, oder bey der Oberarmencommission, oder auch bey derjenigen Untercommission, unter welche der Arme conscribirt ist, schriftlich vorzustellen und anzuzeigen.

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Oberarmeninstitutskommission: Armenwesen in der Stadt Bamberg in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 436. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Armenwesen_in_der_Stadt_Bamberg.pdf/6&oldid=- (Version vom 31.7.2018)