Seite:Aufgeklärtes und ruhiges Benehmen der Bürger der Stadt Leutershausen, und der Eingepfarrten zur Stadtkirche daselbst bey einem Entleibungsfall.pdf/3

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ihres ersten Kindes, während ihrer Schwangerschaft sich zu sehr zu Gemüthe gezogen habe, durch den Tod des zweyten Kinds aber, von dem sie noch in den Wochen war, so ganz in Schmerz versenkt worden sey, daß es sich gar nicht mehr fassen können.

Von der höchsten Behörde kam, wie von der Milde und Erleuchtheit derselben auch nicht anders zu erwarten war, die Resolution unverzüglich, daß der Leichnam dieser Unglücklichen, welche offenbar bloß das Opfer eines ausschweifenden Schmerzens, vereint mit der gewöhnlichen Reizbarkeit ihrer physischen Situation geworden ist, dem Ehemann zur ordentlichen Beerdigung, die jedoch ohne viele Umstände des Morgens unter dem gewöhnlichen Läuten geschehen könne, überlassen werden solle.

Es geschah dieses auch, nachdem man von Fraischamts wegen, die gedachte Verordnung dem Ehemann, wie allen herbey gerufenen Einwohnern eröffnet, diese zum Mitleid mit jenem und der Unglücklichen, so wie zum vernünftigen Betragen bey der Beerdigung ihres Leichnams dringend ermahnt und selbst den ersten Schritt gethan hatte, nach der Gewohnheit den Strick, an dem dieser noch gehangen,