Seite:BGH Landeskarten.pdf/5

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

erteilte jeweils sein Einverständnis unter näher aufgeführten Bedingungen, die die Beklagte durch einen Vermerk auf einer Abschrift des jeweiligen Genehmigungsschreibens ausdrücklich anerkannte. In den Bedingungen hieß es jeweils, daß auf den Karten ein Genehmigungsvermerk anzubringen sei und daß das Nutzungsentgelt – ein circa-Preis wurde bereits genannt – nach Auflagenhöhe und Kartenfläche berechnet werde. Ferner wurde darauf hingewiesen, daß sich die Genehmigung jeweils nur auf das konkrete Projekt beziehe; für jede weitere Nutzung sei eine erneute Genehmigung einzuholen.

Für die genannten Radwanderkarten (außer für diejenige des Schwarzwald-Baar-Kreises) hat die Beklagte dem Landesvermessungsamt Auflagenhöhe und Kartengröße mitgeteilt. Das Vermessungsamt hat hieraus ein Nutzungsentgelt in Höhe von 48.870,-- DM errechnet, das das klagende Land – zuzüglich 8 % Zinsen – mit der Klage geltend macht (Klageantrag 1). Daneben beansprucht das Land Auskunft über die Auflagenhöhe der Radwanderkarte Schwarzwald-Baar (Klageantrag 2 a) sowie einer Reihe anderer Karten, die ohne Genehmigung des Landesvermessungsamtes hergestellt worden sind. Dabei handelt es sich zum einen um die 3. Auflage der Radwanderkarte Ludwigsburg (Klageantrag 2 b), für deren Vorauflagen das Landesvermessungsamt seine Zustimmung erteilt hatte, sowie zum anderen um die 2. Auflage der Wanderkarte der Fremdenverkehrsgemeinschaft Schwäbischer Wald (Klageantrag 2 c), die Wanderkarten Vellberg und Michelfeld (Klageantrag 2 d), die Broschüre „Burgen – Täler – Stille Wälder“ (Klageantrag 2 e) und die 3. Auflage der Radwanderkarte Heilbronn (Klageantrag 2 f).

Empfohlene Zitierweise:
Bundesgerichtshof: Topographische Landeskarten. Urteil. Stuttgart 1987, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BGH_Landeskarten.pdf/5&oldid=- (Version vom 31.7.2018)