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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)

hinzugefügt um der Übertretung willen.[1] Hierdurch zeigt er, daß das Gesetz eine Hinzufügung war. Weßhalb aber fand wohl diese Hinzufügung statt, wenn nicht wegen der Berufung der Völker, welche schon vor dem Gesetze verheissen war? Das Gesetz nun war ein Hüter und Erzieher, bis daß der Same kam, durch welchen die Völker gesegnet werden sollten. Denn jener Eid, durch welchen Gott mit Abraham den Bund der Verheissung schloß, indem er sprach: „Durch deinen Samen sollen alle Völker gesegnet werden“; dieses Wort des Bundes wurde vierhundert und dreissig Jahre vor der Verkündigung des Gesetzes ausgesprochen. Denn es war dem Abraham verheissen worden, daß die Völker durch seinen Samen, nämlich durch Christum, gesegnet werden sollten; das Gesetz aber wurde erst vierhundert und dreissig Jahre später gegeben. Denn als Abraham diese Verheissung empfing, war er fünf und achtzig Jahre alt. Von jener Zeit bis zu Jakobs Wanderung nach Ägypten waren zweihundert und fünf Jahre. Von da an bis zum Auszug des Volkes unter Moyses verfloßen weitere zweihundert fünfundzwanzig Jahre. Es steht geschrieben, daß der Aufenthalt der Israeliten in Ägypten vierhundert und dreissig Jahre gedauert habe. Warum nun, mein Lieber, werden hier vierhundert und dreissig Jahre genannt, da das Volk doch nur zweihundert und fünfundzwanzig Jahre in Ägypten gewohnt hatte?[2] Dieß kommt daher, weil seit jener Zeit, als Gott zu Abraham sagte[3] „Du sollst wissen, daß dein Same ein Fremdling sein wird in einem Lande, welches nicht sein eigenes ist,


  1. Vgl. Galat. 3, 19.
  2. Aphraates befolgt also das auch im samaritanischen Text und der Septuaginta angenommene chronologische System, welches die Exod. 12, 40 erwähnten 430 Jahre gegen den klaren Wortlaut nicht nur auf die Dauer des Aufenthalts der Israeliten in Ägypten, sondern auf die ganze Zeit von der Einwanderung Abrahams in Kanaan bis zum Auszuge des Volkes aus Ägypten rechnet.
  3. Genes. 15, 13.
Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koese’lsche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 035. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_035.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)