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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)

Keiner von den Periodeuten[1], Priestern, Diakonen oder Klerikern wohne mit Frauen zusammen, außer mit seiner Mutter, Schwester oder Tochter. Eben so wenig dürfen sie Frauen ausserhalb ihres Hauses wohnen lassen und dann steten Umgang mit ihnen unterhalten.

Priester, Diakonen und Kleriker dürfen die Nonnen nicht mit Gewalt zwingen, ihnen Gewänder anzufertigen.

Priester und Diakonen dürfen sich nicht von Frauen, am wenigsten von Nonnen, bedienen lassen.

Priester, Diakonen und Periodeuten dürfen von Niemandem, besonders nicht von obrigkeitlichen Personen, Geschenke annehmen.

Die Priester und Diakonen sollen den Klerikern und Laien keine Geldbeiträge auflegen, auch wenn es ihnen von den städtischen Behörden aufgetragen würde; sondern die kirchlichen Bedürfnisse sollen durch freiwillige Gaben bestritten werden.

Wenn der Bischof einen Ort besucht, soll man von den Laien keine Steuer, wie für den Bischof, erheben; sondern wenn die Kirche Vermögen besitzt, soll das Nothwendige aus dem Kirchengut angeschafft werden; wenn aber die Kirche Nichts besitzt, soll man gar Nichts geben.

Die Priester sollen von Niemandem zwangsweise Ehrengeschenke für die Feste oder zur Pflege der Armen fordern, sondern sollen Dieß dem Belieben der Geber überlassen.

Priester, Diakonen, Kleriker und Nonnen sollen weder Zinsen nehmen, noch irgend ein anderes, unerlaubten Gewinn bringendes Geschäft betreiben.

Den Gottgeweihten beiderlei Geschlechts sollen ihre Priester nicht gestatten, bei Weltleuten zu wohnen, ausser bei ihren Verwandten oder bei einander.

Haltet an im Fasten und befleissigt euch des Gebets, all’ ihr Söhne der Kirche! Sorget für die Armen und


  1. Über die Periodeuten vergleiche man „Ausgewählte Gedichte syrischer Kirchenväter“, S. 67.
Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koese’lsche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_231.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)