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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)

Wenn Kleriker oder gottgeweihte Jungfrauen Mangel leiden, so sollen die Priester oder Diakonen ihres Ortes Sorge für sie tragen. Wenn aber diesen die hierzu nöthigen Mittel fehlen, so sollen sie uns Anzeige machen, damit wir für Jene sorgen und sie nicht durch Mangel zu ungeziemenden Handlungen gezwungen werden.

Die Kleriker sollen die Psalmen auswendig lernen, die gottgeweihten Jungfrauen ausserdem noch Hymnen.

Priester, Diakonen, Kleriker und gottgeweihte Jungfrauen sollen den Namen Gottes nicht aussprechen, um zu schwören, möge es wahr oder unwahr sein, sondern sie sollen das Gebot beobachten.

Wenn Periodeuten, Priester oder Diakonen in eine Stadt kommen, sollen sie nicht in Gasthäusern oder Schenken wohnen, sondern in dem kirchlichen Hospital (Xenodochion) oder in benachbarten Klöstern.

Priester, Diakonen, Asceten und gottgeweihte Jungfrauen sollen sich des Weines und Fleisches enthalten; nur Diejenigen, welche kränklich sind, dürfen ein wenig davon gebrauchen, wie geschrieben steht.[1] Wer sich aber betrinkt oder Wirthshäuser besucht, soll aus der Kirche[2] ausgestoßen werden.

Kein Jünger Christi soll aus Habgier mehr besitzen, als er zu seinem Lebensunterhalt bedarf, sondern sie sollen den Überfluß an die Armen austheilen.

Priester, Diakonen und Kleriker sollen sich nicht zur Behütung der Getreideernten und Weinberge oder zu anderen Lohndiensten für Weltleute hergeben.

Priester, Diakonen oder Kleriker sollen sich nicht zum Vormund oder Verwalter für Weltleute bestellen lassen, auch


kein Kloster oder keine gemeinschaftliche Wohnung haben, so sollen doch wenigstens zwei in einem Hause zusammen wohnen und zusammen in die Kirche gehen.“


  1. I. Tim. 5, 23.
  2. Aus dem Kirchendienst.
Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koesel’sche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_233.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)