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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)

nicht die Rechtssachen ihrer Verwandten übernehmen oder, um diesen Recht zu Verschaffen, fortwährend an der Thüre des Richters erscheinen.

Priester, Diakonen, Kleriker und gottgeweihte Jungfrauen sollen das kirchliche Officium unausgesetzt beten und niemals die Gebetszeiten und die Psalmodie bei Tag und bei Nacht versäumen.

Einen Laien, welcher es wagt, eine gottgeweihte Jungfrau zu heirathen, soll man in den Bann thun und gefesselt dem städtischen Richter überliefern. Wenn aber Diese sich freiwillig hat verführen lassen, soll man sie auch dahin abführen.

Asceten oder gottgeweihte Jungfrauen, welche von ihrem Stande abfallen, schicket in die Klöster, um daselbst Buße zu thun! Wenn sie aber nicht im Kloster bleiben, so soll man sie nicht in die Kirche aufnehmen, sondern sie sollen eine angemessene Zeit hindurch sammt ihren Eltern[1] von der Kommunion ausgeschlossen werden.

Man darf keine Frau, die ausser ihrem Manne noch einen Anderen hat, auch keinen Mann, der neben seiner Gattin noch ein anderes Weib hat, zum Taufunterricht zulassen, damit nicht der Name Gottes verlästert werde.

Die Priester dürfen nicht gestatten, daß Denen, welche in Unkeuschheit befunden worden sind, ohne unsere ausdrückliche Erlaubniß die Eucharistie gereicht werde.

Keiner von den Priestern und Diakonen oder irgend Einer von den Söhnen der Kirche wage es, gewöhnliche Gefäße neben die heiligen Gefäße auf den Altar oder den Credenztisch zu stellen.

Niemand unterstehe sich, das Opfer zur Communion zu reichen, wenn er nicht Priester oder Diakon ist.

Haltet alle Gutsherren in der ihnen gebührenden Ehre,


  1. Bei Barhebräus (S. 58) findet sich hier der Zusatz: „Wenn ihnen diese zustimmen.“
Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koesel’sche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_234.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)