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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)

Kein Mann entlasse seine Frau, wenn er sie nicht im Ehebruch betroffen hat[1]; die Frau aber darf ihren Gatten aus keiner Ursache entlassen.

Niemand heirathe die Tochter seiner Schwester oder seines Bruders, auch nicht seine Muttersschwester oder Vatersschwester!

Die Kleriker dürfen nicht die Predella des Altars besteigen.[BN 1] Die Priester dürfen keine Speisen innerhalb der Chorschranken hineinbringen oder daselbst essen; überhaupt soll Niemand im Heiligthum Nahrung zu sich nehmen. Auch soll daselbst Nichts ausser den heiligen Gefäßen hingestellt werden.

Die Priester und Diakonen, welche die Eucharistie austheilen, sollen von den Communikanten kein Geschenk annehmen.

[2]Wenn eine Partikel des heiligen Leibes zu Boden fällt, soll man sie sorgfältig aufsuchen und nach ihrer Auffindung die Stelle, wenn es Erde ist, abschaben, diese Erde mit Wasser vermischen und den Gläubigen als Gnadenmittel geben. In derselben Weise soll die Stelle auch dann abgeschabt werden, wenn man die Partikel nicht wiederfindet. Ebenso werde es gehalten, wenn Etwas von dem heiligen Blute verschüttet ist. Ist der Boden von Stein, so sollen glühende Kohlen darauf gelegt werden.

Eine verheirathete Frau darf nur mit Zustimmung ihres Gatten in den Ordensstand eintreten, ebenso ein Mann nur mit Einwilligung seiner Gattin.


  1. Aber auch in diesem Falle gestattete Rabulas keine Wiederverheirathung, wie wir aus dem Panegyrikus (S. 193) ersehen.
  2. Die beiden letzten Canones finden sich nicht in den von Overheck benutzten Handschriften, sondern nur in dem Nomocanon des Barhebräus (bei Mai S. 25, 58).

Berichtigungen und Nachträge

  1. S. 237, Z. 7 lies: „Die Kleriker dürfen nicht den Altarraum betreten.“ Berichtigungen und Nachträge, S. 409



Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koesel’sche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_237.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)