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„Sieh, Herr, was wir dir bereitet!

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Zeuch’ in deiner Väter Haus!

Treu von Lieb’ und Ruhm begleitet
Lächle in dein Land hinaus!“ –
‚„Ja, der Sieger ist bezwungen
Von der Liebe, treuer Hand;

135
Was er suchte, ist errungen,

Nimm mich auf, mein Vaterland!“‘

Georg Rapp.


Noch einige Sagen vom alten Schlosse zu Baden.

1. Auf dieser verfallenen Burg hielt sich früher eine außerordentliche Menge riesenhafter Schlangen auf, deren Köpfe so groß wie die von Katzen waren. Vor 60–70 Jahren rottete man sie dadurch aus, daß man förmlich Jagd auf sie machte, wobei man deren so viel erlegte, daß man sie wagenweise fortschaffen mußte.

2. Zu Anfang dieses Jahrhunderts zog ein Einsiedler, welcher seine bisherige Klause auf der Yburg wegen des überhandnehmenden Geisterspuckes hatte verlassen müssen, in den Altbadener Schloßkeller. Zwar kam auch dahin jede Nacht ein Gespenst mit einem flammenden Kessel, worin es eine Stunde lang rührte, doch ging es dann wieder fort, ohne sich um den Einsiedler zu bekümmern, welcher also ruhig auf seinem Mooslager liegen bleiben konnte. Dieser Mann war von großer Frömmigkeit, und seine ganze Nahrung bestand nur aus so wenig Wurzeln und Kräutern, daß er selbst einmal sagte, er lebe von den drei Elementen, Feuer, Wasser und Luft. Auf seinem Hute trug er einen gläsernen Knopf, der die Eigenschaft hatte, seinem jeweiligen Besitzer großes Glück zu bringen. Trotz alles Dessen duldete die Herrschaft den Einsiedler nicht länger im Schlosse und ließ ihn sogar nach Mannheim in Verwahrung bringen.[1] Dort ist er längst gestorben und begraben; sein Leichnam aber bis heute noch ohne Spur von Verwesung.


  1. Heutzutage würde man diesen Menschen, der wahrscheinlich ein Verrückter war, den nur die Sage apotheosirt hat, nach Illenau schaffen.
    Anm. des Herausg.     
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August Schnezler (Hrsg.): Badisches Sagen-Buch 2. Band. Kreuzbauer und Kasper, Karlsruhe 1846, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Badisches_Sagenbuch_II_192.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)