Seite:Badisches Sagenbuch II 559.jpg

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Auf die Frage des Pfalzgrafen, zu welchem Zweck er einen zweiten Pfeil in sein Koller gesteckt habe, gab ihm Puncker zur Antwort: „Wenn ich, von dem Teufel, ob solcher Versuchung mißlenkt, meinen Knaben erschossen hätte, dann Herr, würde ich augenblicklich, da ich doch in diesem Falle dem Tod wäre geweiht gewesen, Euch selbst mit diesem andern Pfeile durchbohrt, und so meinen Sohn gerochen haben!“

Ueber das Weitere schweigt die Sage, welche lateinisch im berüchtigten Buche: „Malleus Maleficarum,“ („Hexen- Hammer“), lib. II. cap. XVI. und als Auszug auch im II. Bande der „Schriften des Badischen Alterthumsvereins,“ Seite 250, zu finden ist. Im letzterem fügt Mone folgende Anmerkung bei:

„Die Heimath dieses Mannes ist in dieser Sage auch genannt, nämlich Rohrbach (bei Heidelberg) Wormatiensis diocesis. (Im Wormser Kirchensprengel). Die Uebereinstimmung mit der Sage vom Tell ist augenfällig, nur ist der Schuß noch künstlicher, nämlich nach einem Pfennig (denarium) statt nach einem Apfel; deßhalb erklärt aber auch die Sage den Puncker für einen Hexenmeister (Maleficus). Der Malleus maleficarum wurde um 1486[WS 1] geschrieben, und da der Verfasser in dieser Sage um 60 Jahre zurückweist, so würde der Scharfschütze Puncker in das Jahr 1426 fallen und der bärtige (dort ungenannte) Fürst war demnach kein anderer, als der Pfalzgraf Ludwig der Bärtige, welcher 1436 starb.“

A. Schzlr.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1386
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August Schnezler (Hrsg.): Badisches Sagen-Buch 2. Band. Kreuzbauer und Kasper, Karlsruhe 1846, Seite 559. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Badisches_Sagenbuch_II_559.jpg&oldid=- (Version vom 22.2.2024)