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noch überdies so grausame, gefühllose, greuliche Wütriche zu Dienern und Bothschaftern hatte; widrigenfalls aber sie mit dem Verlust ihrer Habe, ihrer Länder, ihrer Freiheit, ihrer Weiber und Kinder, ja sogar ihres Lebens zu bedrohen. Ein Verfahren von dieser Art, verdiente allen nur möglichen Spott, Verachtung und Höllenstrafe.

Sobald jener unselige verruchte Gouverneur die Verfügung getroffen hatte, daß dergleichen Befehle ausgefertigt wurden; so suchte er denselben, da sie an und für sich abgeschmackt, unvernünftig und ungerecht waren, wenigstens einigen Schein Rechtens zu verschaffen. Er befahl demnach, oder die Mörder, welche er aussandte, trafen von selbst die Verfügung, daß die Ortschaften, worin man Gold gewahr worden war, und welche sie berauben und plündern wollten, nicht eher überfallen werden durften, bis sich die Indianer in ihren Wohnungen ganz sicher glaubten. Dann näherten sich diese unmenschlichen spanischen Räuber einem solchen Orte bei Nachtzeit bis etwa auf eine halbe Meile, verkündigten oder verlasen jene Befehle noch in der nemlichen Nacht unter sich selbst, und riefen sodann: ihr Caziquen und Indianer dieses auf

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Bartolomé de Las Casas: Die Verheerung Westindiens. Christian Friedrich Himburg, Berlin 1790, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bartolom%C3%A9_de_Las_Casas-Die_Verheerung_Westindiens_1790.pdf/46&oldid=- (Version vom 31.7.2018)