Seite:Bauernburgen in Dithmarschen 12.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

das Ereigniß auf den St. Martin-Abend (10. November) und bringt dasselbe in Verbindung mit einer Pflichtkornlieferung. Andererseits erzählt der Presbyter Bremensis, offenbar auf Grund Gottorpischer Archivalien, Folgendes. Als Herzog Heinrich der Löwe (1149), um den Tod Rudolf’s zu rächen, mit Heeresmacht Dithmarschen überzog und bezwang, da habe er dem Lande einen jährlichen Zins an Waizen, Roggen, Schafen udgl. auferlegt. „Diesen Zins haben die von Süderhaststedt, Süderfeld (bei Averlaker-Donn, Kirchspiel Eddelack) und Nordhaststedt und hauptsächlich die Geestleute lange Zeit bezahlt an die Burg Hanerau über zweihundert Jahr lang, bis Herzog Gerhard (1404) in der Süderhamme erschlagen wurde“[1]. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß dieser Korn- und Viehzins nach der Ernte, also im Spätherbste erlegt werden mußte; und insbesondere war Martini ein landesüblicher Lieferungs- und Zahlungstermin. Auch der Lübeker Martensmann mit seinem jährlichen Prästandum mußte auf Schloß Gottorp und in Schwerin am St. Martins-Abend eintreffen[2]. Nach alle dem liegt die Vermuthung nahe, daß die Erinnerung an das Hanerauer Pflichtkorn zur weiteren Ausbildung der Grafensage mitgewirkt hat.

Vielleicht daß sogar die „Klawen[3]“ eines geschichtlichen Anknüpfungspunktes nicht ermangelt. Was die Sage als

  1. Presbyter Bremensis Kap. 15 S. 31–32 und Michelsen: „Urkundenbuch zur Geschichte Dithmarschens“ S. 82. Vgl. Bolten Bd. II S. 199 uff. und 162 uff.
  2. Grimm: „Deutsche Rechtsalterthümer“ S. 358 uff.; Christiani: „Geschichte von Schleswig-Holstein“ Bd. V S. 459 uff.; Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde Bd. XXIII S. 81, 173 uff. – Nach der Eroberung Dithmarschens im J. 1559 wurde als Zahlungstermin für den Ackerschatz der Marschbauern und das Pflichtkorn der Geestleute Nicolai (6. December) festgesetzt; vgl. Jahrbücher für die Landeskunde Bd. IV S. 301.
  3. „Klawen“ bedeutet das hölzerne Halsband für Hornvieh, woran dasselbe angebunden wird. Vgl. die Abbildung im Holst. Idiotikon Bd. II S. 269.
Empfohlene Zitierweise:
Gottfried Heinrich Handelmann: Zwei Bauernburgen in Dithmarschen. In: Zeitschrift der Gesellschaft für die Geschichte der Herzogthümer Schleswig, Holsteinische und Lauenburg. Band XXV, Vierte Folge, Seite 3 - 16, Commissions-Verlag der Universitätsbuchhandlung, Kiel 1873, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bauernburgen_in_Dithmarschen_12.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)