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F-k [Anonym]: Beichtzettel

VI.
Beichtzettel.
I. Von den gewöhnlichen Beicht- und Communionzetteln unter den Katholiken im Bißthum Wirzburg.

Jeder Katholik ist verbunden, wenigstens des Jahrs einmahl – nämlich zur österlichen Zeit, die im Wirzburgischen 14 Tag vor Ostern anfängt, und sich mit dem Sonntag Misericordias Domini schließt, zu beichten und zu communiciren. Dieß ist Eines von den fünf Kirchengeboten, die, wie der Wirzb. Katechismus p. m. 65. sagt, jeder Katholik im Gewissen zu halten verbunden ist. Damit nun dieß kirchliche Gesetz auch richtig beobachtet werde, erhält das Beichtkind von seinem Beichtvater einen gedruckten Schein, der ganz einfach folgendermassen eingerichtet ist:

Confess. et Commun. pro Paschate. in S.[1] 1792.

 Am Schluße der österlichen Zeit sammelt nun der Ortsgeistliche von den Gliedern seiner Gemeine diese Beichtzettel, bey deren


  1. Namen des Orts.
Empfohlene Zitierweise:
F-k [Anonym]: Beichtzettel in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 574. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beichtzettel.pdf/1&oldid=- (Version vom 31.7.2018)