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F-k [Anonym]: Beichtzettel

Ausstellung eines solchen Zeugnisses sich der lateinischen Sprache zu bedienen b) Der bisherige Beichtvater müßte sie auch gern und unentgeldlich ausfertigen. So ist es in vielen Ländern. Dem Amtsbruder geschieht ja durch Ertheilung eines gewissenhaften Beichtscheins ein größerer Gefallen, als dem Beichtkind selbst; und der Herr Confrater darf ja auf gegenseitige Gefälligkeit und Bereitwilligkeit rechnen.[1] Wenn aber ein Pfarrer sich gegen solche Anstalten am meisten setzt, was ist von seinem Verstande zu halten? Wenn ein Pfarrer seinen Beichtkindern, trotz des schriftlichen Ersuchens seiner Amtsnachbarn, dergleichen Zeugnisse, und zwar nicht Einigen, sondern Allen verweigert, und ihnen den Bescheid gibt: Ihr braucht keines, – so zweifle ich, ob sein Beyspiel den Beyfall verständiger Leute erhalten wird.

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 Ueberhaupt wird man diesem ganzen kleinen Aufsatz wohl ansehen, daß ihn nicht


  1. Mir ist ein Pfarrer im Fränkischen bekannt, der das Ius talionis streng beobachtet; anders in Rücksicht der Leute, die ins Schwarzenbergische, anders gegen solche, die ins Wirzburgische oder ins Ritterschaftliche etc. auswandern; je nachdem in diesen Ländern die Accidentien gegen ihn abgemessen werden.
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F-k [Anonym]: Beichtzettel in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 578. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beichtzettel.pdf/5&oldid=- (Version vom 31.7.2018)